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Unfallforschung: "Sparen auf Kosten der Sicherheit"

02.09.2011 14:02 Uhr
Unfallforschung: "Sparen auf Kosten der Sicherheit"
Die Unfallforscher der Versicherer sehen im nächtlichen Abschalten der Ampeln eine große Gefahr und fordern deshalb die konsequente Umsetzung der VwV-StVO.
© Foto: UDV

Laut einer Untersuchung im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer passieren mehr Unfälle durch das Abschalten von Ampeln in der Nacht. Argumente wie Lärm- und Abgasbelastung sowie Stromverbrauch würden diese Maßnahme nicht rechtfertigen. Es sei ein "Sparen auf Kosten der Sicherheit."

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Die Abschaltung von Ampeln in der Nacht provoziert Unfälle. Dieses Fazit zieht die Unfallforschung der Versicherer (UDV) aus einer Untersuchung der Verkehrswissenschaftler an der TU Dresden. Die beobachtete Abschaltepraxis in Leipzig, Dresden und dem Landkreis Harburg habe eine Verdoppelung der Unfallkostenrate an den Kreuzungen und Einmündungen ergeben. Zudem habe sich die Schwere der Unfälle erhöht. Auch eine Zunahme von Vorfahrtsunfällen wurde festgestellt, ähnlich wie an Kreuzungen, die ausschließlich mit Verkehrszeichen reguliert werden. Laut der Studie ereignen sich in Dresden pro Jahr ca. 300 Verkehrsunfälle mit mehr als 100 Verletzten an abgeschalteten Ampeln. Die daraus folgenden Unfallkosten beliefen sich auf rund 2,9 Millionen Euro. Diese Werte ließen sich ohne Weiteres auf andere Großstädte übertragen. Die Zunahme an Lärmbelastung, Betriebskosten, Fahrzeiten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffbelastung sei dagegen marginal und werde wesentlich stärker von der individuellen Fahrweise als von den Ampelphasen beeinflusst. Obwohl die Verwaltungsvorschrift zur StVO den Kommunen klare Vorgaben dahingehend mache, dass Ampeln in der Regel auch nachts in Betrieb zu halten sind und bei schwächerer Verkehrsbelastung besondere (zum Beispiel verkehrsabhängige) Signalprogramme zu wählen seien, um die Wartezeiten zu minimieren, würden rund drei Viertel aller Ampeln nachts abgeschaltet. Deshalb fordert die UDV eine konsequente Umsetzung der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), die besagt, dass Ampeln nachts nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschaltet werden sollten, beispielsweise Bedarfsampeln vor Schulen oder Kindergärten. Außerdem sei die Anwendung intelligenter, verkehrsabhängiger Signalsteuerung und der Einsatz der Niedervolttechnik (z. B. LED) zu empfehlen. (lk)

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