Der Wegzug aus der alten Kaiserstadt in Niedersachsen ist – zur Überraschung vieler – abgewendet, nachdem sich die Mitgliederversammlung des Deutschen Verkehrsgerichtstags und auch die Mehrzahl der Besucher des vergangenen Jahres für einen Verbleib an gewohnter Stätte entschieden haben. Die rund 2.000 Gäste machen sich also in der kommenden Woche einmal mehr auf den Weg nach Goslar und können dort den ganz besonderen Charme der vielen, großteils historischen Veranstaltungsorte genießen. Am 30. und 31. Januar werden die Weichen in Sachen Verkehrsrecht, -politik, -medizin, -psychologie und -technik gestellt. Der neue VGT-Präsident, Professor Ansgar Staudinger, spricht also wie seine Vorgänger vor der eindrucksvollen Kulisse der aula regis in der Kaiserpfalz, ehe CDU-Bürgermeister Dr. Oliver Junk sich im Rahmen seines Grußwortes sicherlich für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wird.
Plenarvortrag und Streitgespräch als thematische Klammer
Um "Verkehrspolitik im 21. Jahrhundert“ geht es im anschließenden Plenarvortrag von Bundestagsmitglied Cem Özdemir (Grüne), der als Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages geladen wurde. Das für Freitag angesetzte, abschließende Streitgespräch mit Moderatorin Julia Scherf unter dem Motto "Nachschlag!" ist mit der Frage übermittelt "Die knappe Ressource Parkraum – Kampf bis aufs Blut?" Gesprächsteilnehmer im großen Saal des Tagungszentrums im Hotel Achtermann sind RA Marten Bosselmann als Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e.V. und Siegfried Brockmann, Leiter der GDV-Unfallforschung.
Die acht Arbeitskreise 2020
Im Zentrum der Veranstaltung stehen aber auch dieses Jahr wieder die acht Arbeitskreise, in denen sich führende nationale und internationale Experten mit wichtigen Rechtsfragen auseinandersetzen werden, um abschließend die Resolutionen zu verkünden.
AK I beschäftigt sich mit dem Thema Grenzüberschreitende Unfallregulierung und berücksichtigt dabei neben verschiedenen Regulierungssystemen auch Informationsbeschaffung,Beweisrecht und Verjährung. Die Frage "Abschied vom fiktiven Schadenersatz?" wird in AK II diskutiert, um etwaigen gesetzlichen Änderungsbedarf festzustellen. Ob die Aggressivität im Straßenverkehr zunimmt, untersucht AK III, der sich mit illegalen Autorennen und Alleinrasern auseinandersetzen wird.
Um die Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens inklusive Akteneinsichtsrecht und Verjährung drehen sich die Referate in AK IV. Um Auslandserfahrungen und Verkehrssicherheit sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge geht es in AK V, während sich AK VI auf die Suche nach neuen Wegen zur Fahrkompetenz begibt. Hier sollen Maßnahmenkonzepte für Fahranfänger und die Nichtbestehensquote besprochen werden. Die Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen wird die Teilnehmer von AK VII beschäftigen, wo die Verantwortung von Staat und Versicherungswirtschaft am Beispiel des Attentats auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz thematisiert wird.
Traditionell um eine maritime Rechtsfrage kümmert sich schlussendlich AK VIII: Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten stehen auf der Tagesordnung – von der Schiffsgröße und Unfallmanagement bis zur internationalen und europäischen Rechtsentwicklung.
Über alle am 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag verfassten Resolutionen werden wir Sie wie gewohnt zeitnah an dieser Stelle sowie auch in unserer ersten Ausgabe des AH-Magazins SchadenBusiness informieren. (kt/wkp)