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AUTOHAUS SteuerLuchs: Corona-Arbeitsschutzverordnung endet in Kürze

01.02.2023 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Corona-Arbeitsschutzverordnung endet in Kürze
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner).
© Foto: RAW-Partner

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird am 2. Februar Februar aufgehoben – gute zwei Monate früher als geplant. Ursprünglich sollte sie bis 7. April 2023 gelten.

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Am 9. September 2022 hat der Bundestag die neueCorona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gilt und bis zum 7. April 2023 gelten sollte.Nun wurde beschlossen, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits am 2. Februar 2023 endet.

In der aktuellen Arbeitsschutzverordnung wurden Arbeitgeber verpflichtet, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Nach der Verordnung hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen: 

  1. die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
  2. die Sicherstellung der Handhygiene,
  3. die Einhaltung der Hust- und Niesetikette,
  4. das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen,
  5. die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten,
  6. das Angebot gegenüber Beschäftigten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen,
  7. das Angebot an Beschäftigte, die nicht ausschließlich von zuhause arbeiten, sich regelmäßig kostenfrei zu testen.

Dies fällt nun alles weg!

Die besonderen Hygiene-Vorkehrungen hätten, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen hätten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden können. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun aber stark zurück, weswegen bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig seien.


Recht&Steuern-Talk: Was ändert sich in 2023?

Wie jedes Jahr bringt der Jahreswechsel eine Vielzahl von Veränderungen mit sich. Diese betreffen auch die steuerrechtlichen und rechtlichen Belange Ihres Unternehmens. Hier gibt es vieles zu beachten, daher ist es wichtig informiert und auf dem neusten Stand zu bleiben!

Zusammen mit unserem Experten, Rechtsanwalt Maximilian Appelt, beantworten wir am 2. Februar 2023 von 13.00 - 14.00 Uhr Ihre Fragen zu den steuerrechtlichen und rechtlichen Neuerungen 2023.

Auf folgende Punkte wird im Rahmen des Webinars unter anderem eingegangen:

  • Jahressteuergesetz 2022, was ändert sich für die Steuerpflichtigen im Jahr 2023?
  • Inflationsausgleichsprämie, was ist hier zu beachten?
  • Die Zeiterfassung am Arbeitsplatz, was ist hier der aktuelle Stand?

Weitere Informationen und Anmeldung bei der AUTOHAUS akademie!



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