AUTOHAUS SteuerLuchs: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

08.10.2025 09:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll die Stromsteuerentlastung für potenziell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt werden.

Die Schwerpunkte des Gesetzes sind: 

  • Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz wird für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft verstetigt.
  • Im Bereich der Elektromobilität wird die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten in das Stromsteuerrecht übertragen, womit fortan Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen.
  • Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen. Diese verhindern, dass Nutzer von E-Fahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden.
  • Stromspeicher werden technologieoffen neu definiert. Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom werden somit vermieden.
  • Im Stromsteuerrecht wird die sogenannten Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung aufgehoben und für die Beurteilung der Steuerbefreiungen künftig durch einen einheitlichen Anlagenbegriff auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage abgestellt (Vereinfachung dezentraler und steuerbefreiter Stromverwendung).
  • Zusätzlich werden zum Zwecke des Bürokratieabbaus Anzeige- und Berichtspflichten verringert (z. B. in Mieterstromkonstellationen).

Hinweis:

Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat stehen derzeit noch aus.


Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.




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