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Ansturm auf Soforthilfe: 50.000 Anträge pro Stunde

26.03.2020 16:52 Uhr
Ansturm auf Soforthilfe: 50.000 Anträge pro Stunde
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat in Kooperation mit dem Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt.
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Die Autohändler brauchen schnelle Hilfe in diesen schwierigen Zeiten. Und sie sind nicht allein. Wie die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart mitteilte, gehen aktuell 250 bis 300 Anträge auf Soforthilfe ein - pro Minute.

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Schon am Mittwoch hatte es einen Ansturm gegeben: Kurz nachdem am späten Abend das Antragsportal der Handwerks- und der Industrie- und Handelskammern, über das die Soforthilfe in Baden-Württemberg organisiert ist, online gegangen war, ging es los. Bei vermutlich über 300.000 Antragstellern auf Soforthilfe in dem südlichen Bundesland war die Website zeitweise überlastet.

Eine Sprecherin der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart entschuldigte sich am Donnstag in einer Mitteilung dafür: "Aktuell gehen 250 bis 300 Anträge pro Minute über das Landesportal zur autorisierten Weiterverarbeitung zu den Kammern." Am Donnerstag zwischen 10 und 11 Uhr seien es fast 15.000 Anträge in einer Stunde gewesen. Am Nachmittag rechneten die Verantwortlichen mit 50.000 Anträgen pro Stunde.

1.000 Hotline-Anfragen

Alle eingesetzten Kräfte würden mit Hochdruck an der Antragsbearbeitung arbeiten. Zu den inhaltlichen Vorgaben im Antrag gab es außerdem allein am Donnerstagmorgen nur in der IHK Region Stuttgart fast 1.000 Hotline-Anfragen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat in Kooperation mit dem Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Handwerksbetriebe, Autohäuser und andere gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit Sitz in Baden-Württemberg, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

(dp)

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KOMMENTARE


Juergen Blaeser

26.03.2020 - 19:10 Uhr

Ich kenne kein Autohaus, dem das helfen wird! Finanzielle Hilfen hätten branchenbezogen gewährt werden müssen.


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