Steuern und Finanzen: Änderungen 2026

16.02.2026 08:00 Uhr
Maximilian Appelt
© Foto: RAW

Vor allem beim Investitionssofortprogramm und bei steuerlichen Themen rund um die E-Mobilität sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Das Wichtigste im Überblick!

Kurzfassung
1. Es wurde eine arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt.
2. Die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen wurde auf 100.000 Euro angehoben.
3. Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen und bestimmten Plug-in-Hybriden durch Privatpersonen wird gefördert.

Investitionssofortprogramm

Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA - "Investitions-Booster": Es wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende 2027 wiedereingeführt. Die temporäre Begrenzung soll Anreize für zügige Investitionsentscheidungen setzen. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.

Schrittweise Senkung des

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