Vorvertraglicher Hinweis: Händlerfreundliches Urteil
Das Landgericht München I verlangt für die Vereinbarung von Substandards und damit auch generell für negative Beschaffenheitsvereinbarungen keine "Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung" zwischen vorvertraglichem Hinweis und Vertragsschluss.
Bekanntlich haben zum 1.1.2022 aufgrund der Umsetzung europäischer Richtlinien gravierende Neuerungen ("Schuldrechtsreform II") Einzug ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gehalten. Diese gelten weitestgehend nur für den Verbrauchsgüterkauf, also Kaufverträge, in welchen ein Unternehmer als Verkäufer auftritt und ein Verbraucher als Käufer. Wir Branchenanwälte, die im Wesentlichen Händler vertreten, konnten zunächst nur anhand der sogenannten Gesetzesmaterialien, welche den Entstehungsprozess eines Gesetzes abbilden (unter anderem Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit der Gesetzesbegründung), unter Berücksichtigung der bisherigen Tendenzen in der Rechtsprechung versuchen vorauszusagen, wie sich die Rechtsprechung im Hinblick auf die neuen und geänderten Vorschriften wohl entwickeln wird. Die Analysen nach dem Motto "Man muss den Feind kennen, um ihn zu besiegen" gaben jedenfalls Anlass…
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