Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung: E-Rechnung im Überblick

19.01.2026 08:04 Uhr
E-Rechnung
© Foto: momius - stock.adobe.com

Ab 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmer im inländischen B2B-Bereich sogenannte E-Rechnungen, also elektronische Rechnungen in einem bestimmten Datenformat, erstellen. Lesen Sie hier die wichtigsten Details zum zweiten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung.

Kurzfassung
1. Ab dem 1.1.2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen erstellen können.
2. Das BMF kategorisiert mögliche Fehler in Formatfehler, Geschäftsregelfehler und Inhaltsfehler.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für alle Unternehmer im inländischen B2B-Bereich die Verpflichtung, sogenannte E-Rechnungen, also elektronische Rechnungen in einem bestimmten Datenformat, empfangen zu können. Gleichzeitig gilt, dass Unternehmer solche E-Rechnungen erstellen können, ab 1. Januar 2027 sogar erstellen müssen. Lediglich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 Euro gilt eine um ein Jahr längere Übergangsfrist. Zudem sind Kleinunternehmer sowie Unternehmen mit umsatzsteuerfreien Umsätzen (nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, z. B. Banken, Versicherungen, Vermietungen oder Ärzte) ganz generell frei in der Wahl ihres Rechnungsformats. Gleiches gilt bei Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro. Da dies…

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