Die vorausschauende Personalbedarfsplanung und Personalentwicklung wird künftig bedeutende Wettbewerbsvorteile im Automobilhandel mit sich bringen. Heute fristet der Bereich der planvollen Personalsuche, -einstellung und -entwicklung jedoch oft noch ein eher kümmerliches Dasein. Das Buch "Rekrutierung und Entwicklung neuer Verkäufer" soll vor allem Autohäusern ohne eigene Personalabteilung helfen, offene Stellen möglichst zeitnah und kompetent zu besetzen. Jeder Schritt im Einstellungsprozess wird eingehend beschrieben: Von der Erstellung des Anforderungsprofils über die Stellenausschreibung und Sichtung der Bewerbungsunterlagen bis zum Vorstellungsgespräch. Ist der Wunschkandidat gefunden, müssen nur noch der Lohn verhandelt und der Vertrag unterzeichnet werden. Hierbei kann es allerdings zu einem erheblichen Gesprächsaufwand kommen, da Automobilverkäufer nicht nach Tarif bezahlt werden. Aufgrund des Nebeneinanders verschiedener Entlohnungssysteme muss jeder Verkäufer sorgfältig in dieses austarierte System eingepasst werden. Zudem soll die Entlohnung so geregelt sein, dass jeder Mitarbeiter das Gefühl hat, sowohl in Bezug auf seine Arbeit als auch auf die Kollegen und die Lohnhöhe der Region angemessen bezahlt zu werden. Grundsätzlich können hierbei folgende Faktoren herangezogen werden:
- die Grundbedürfnisse des Mitarbeiters
- die individuelle Leistung
- der unternehmerische Erfolg (des Einzelnen, der Abteilung oder des gesamten Autohauses)
Werden diese Faktoren geschickt kombiniert, entsteht ein flexibles System, das den Bedürfnissen, Zielen und Möglichkeiten des Unternehmens angepasst ist und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Gültig ist der fertig ausgehandelte Vertrag ab dem Moment, da er von Arbeitgeber und Bewerber per Handschlag bestätigt wurde – nicht erst, wenn er ausgefertigt und von beiden Seiten unterschrieben ist. Zu den unbedingten Bestandteilen des Vertrags gehört u.a. der Arbeitsort bzw. der Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann. Doch aufgepasst, hier befindet sich für Autohäuser mit mehreren Betrieben ein gefährlicher Fallstrick: Eine umfassende Klausel erschwert betriebsbedingte Kündigungen, da nachgewiesen werden muss, dass es an keinem Standort eine vergleichbare freie Stelle gibt. Beschränkt man sich im Vertrag hingegen auf einen Standort, kann der Arbeitnehmer nur durch eine Vertragsänderung zu einem Standortwechsel bewegt werden. (aus "Rekrutierung und Entwicklung neuer Verkäufer" von Andrea Rudolph, Michael Fligge, Auto Business Verlag, 1. Auflage 2006.) Weitere Informationen zu der Publikation finden Sie HIER