Ausgabe 14-15/2013: Eigeninitiative gefordert
Betriebliche Altersvorsorge - Autohaus-Inhaber sollten sich nicht nur selbst absichern, sondern auch ihren Mitarbeitern eine betriebliche Rente ermöglichen. Welche Vorteile das für beide hat und was Inhaber über einen Haftungsausschluss wissen sollten.
Schaffen, schaffen, schaffen - das ist das Motto in Deutschland. Da denken viele nur noch an den wohlverdienten Ruhestand. Doch wann wird der kommen? Mit 67 oder vielleicht erst mit 70? Können wir bei den heute schon auftauchenden Rückenbeschwerden überhaupt noch so lange arbeiten? Und wie sieht der Ruhestand dann eigentlich aus? Können wir uns den jetzigen Lebensstandard mit der immer geringer werdenden staatlichen Rente und dem nebenher Ersparten dann noch leisten? Fragen über Fragen und keine befriedigenden Antworten in Sicht.
Was netto übrig bleibt
Niemandem soll es im Alter schlecht ergehen. Daher gilt für Autohaus-Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter umso mehr, sich mit ihrer Altersvorsorge zu befassen und für eine zusätzliche Absicherung zu sorgen, um die Rentenlücke zu schließen und eine Altersarmut zu vermeiden. Besonders Inhaber sind betroffen, da sie keine Beiträge in die…
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