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Differenzbesteuerung: Genau hinschauen

05.05.2025 08:04 Uhr
Steuerberater Stan Guthmann
© Foto: RAW-Partner

Kauft ein Händler Gebrauchtwagen, muss er klar nachweisen, dass der Verkäufer eine Privatperson ist, um in den Genuss der Differenzbesteuerung zu kommen.

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Die Differenzbesteuerung gehört zum täglichen Handwerkszeug für jeden Gebrauchtwagenhändler. Doch aktuelle Urteile zeigen, dass die Anwendung der Differenzbesteuerung keine unkritische Selbstverständlichkeit sein sollte. Ausweislich des Leitsatzes einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs geht es ausdrücklich zulasten eines Händlers, wenn die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung nicht nachgewiesen sind - und der Händler auch nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seinen jeweiligen Geschäftspartner nachzugehen.

Die Differenzbesteuerung ist historisch eine Steuererleichterung für Händler mit gebrauchten Waren, um ihnen den Wettbewerb mit Verkäufen von Privat zu Privat zu erleichtern. Denn ohne Differenzbesteuerung müssten Gebrauchtwagenhändler bei jedem Verkauf aus dem vollen Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen. Aufgrund…

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