Handels- vs. Steuerbilanz
drohverluste – Mögliche Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz auszuweisen. Für die Steuerbilanz gilt dagegen eine beschränkte Abzugsfähigkeit. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Jahrzehntelang galt mit nur wenigen Ausnahmen der Grundsatz, dass die handelsrechtliche Bilanzierung auch verbindlich für die steuerliche Behandlung sei (sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz). So war es vor Jahrzehnten an der Tagesordnung, dass bei mittelständischen Unternehmen, insbesondere aber bei kleinen Betrieben deren Steuerberater eine Bilanz erstellte, die selbstverständlich (auch) der Steuererklärung zugrunde gelegt worden ist. Bei so mancher Personengesellschaft wurde dabei sogar oftmals das Sonderbetriebsvermögen, das nur steuerlich zum Vermögen der Personengesellschaft zugerechnet wird, mit in der Bilanz ausgewiesen, so dass eigentlich eine…
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