Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. 60 Prozent des Gesellschaftskapitals wurden verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Der öffentlichen Hand sollten dennoch Mitspracherechte gesichert werden. Das VW-Gesetz räumt daher dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss ein. Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält. Das Land hält heute 20,8 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien und ist seit dem Einstieg von Porsche bei VW im Herbst 2005 zweitgrößter Anteilseigner. Porsche hält 27,4 Prozent. Die EU-Kommission sieht in dem VW-Gesetz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr. Wegen der Sonderregelung könnten ausländische Großinvestoren abgeschreckt werden, lautet die Begründung. Die Kommission klagte 2004 beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Entscheidung liegt deshalb beim Gericht. Ein Termin für ein Urteil steht bisher nicht fest. (dpa)
Hintergrund: Das VW-Gesetz
Seit fast 47 Jahren hat das Land Niedersachsen besonders großen Einfluss auf den Autobauer