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Neue GVO: Erste Einschätzung des ZDK

16.05.2022 15:45 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neue GVO: Erste Einschätzung des ZDK
© Foto: Nejron Photo / stock.adobe.com

Beim Thema Datenaustausch und echte Agentur hat die vergangene Woche veröffentlichte neue Vertikal-GVO und die dazugehörigen Leitlinien für den Automobilhandel wichtige Punkte geklärt. Für Mischsysteme aus unechter Agentur und Vertragshandel blieb einiges offen.

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In der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die am 1. Juni 2022 in Kraft tritt, sind die bisher geltenden Regelungen zum zweigleisigen Vertrieb, bei dem der Hersteller/Importeur auf Einzelhandelsebene als Wettbewerber zu seinen Vertragshändlern auftritt, verschärft worden. Das teilte Antje Woltermann, die im Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), für die europäischen Handelsthemen zuständig ist, in einer ersten Einschätzung mit. Die ZDK-Geschäftsführerin ist über die Europäische Handelsallianz AECDR bestens in Brüssel vernetzt und informiert.

Thema Datenaustausch

Eine dieser Verschärfungen sei beim Thema Datenaustausch zu verzeichnen, so Woltermann. "Diejenigen Hersteller/Importeure, die auch direkt vertreiben, können künftig nicht (mehr) sämtliche Kundeninformationen von ihren Händlern verlangen." Welche Informationen ausgetauscht werden dürfen und welche nicht, erläutert ...

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