EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat BMW aufgefordert, sich über Beschwerden bezüglich ihrer neuen Händlerverträge zu äußern. Ein BMW-Sprecher bestätigte gegenüber AUTOHAUS Online, dass die EU-Kommission den Konzern zu einer Stellungnahme aufgefordert habe. "Unser Kommentar ist in Vorbereitung", sagte der Sprecher. Im Hinblick auf das "schwebende Verfahren" wollte er jedoch nicht auf Einzelheiten eingehen. Hintergrund ist eine Beschwerde des europäischen BMW-Händlerverbandes. Im Kern wirft die Händlervertretung dem Konzern vor, er handele den Zielen der neuen GVO in zentralen Punkten zuwider und untergrabe überdies die wirtschaftliche Existenz der mittelständischen Händlerbetriebe. Der Münchner Konzern mache im Hinblick auf Lagerhaltung und Ausstattung der Ausstellungsflächen so rigide Vorschriften, dass für Fremd-Marken de facto kein Spielraum mehr bleibe. Händlern werde zudem mit vorzeitiger Kündigung für den Fall gedroht, dass sie mehrere Marken anbieten sollten. Last but not least seien die Bevorratungsverpflichtungen für BMW-Originalersatzteile so streng, dass die Anschaffung fremder Teile unattraktiv werde. Mag Citroën nur einen Architekten? Auch Citroën ist ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Händler hätten sich gehäuft über die neuen Verträge beschwert. Die Klagen richteten sich gegen die Verpflichtung, mit der Ausgestaltung der Räume einen bestimmten Architekten zu beauftragen. "In diesen Fällen liegt möglicherweise ein schwerer Verstoß gegen die neue GVO vor", sagte ein Sprecher vom Mario Monti dem "Handelsblatt". In der Citroën-Zentrale in Köln zeigte man sich unwissend. Von einem Vorgehen der Kommission sei nichts bekannt, sagte ein Sprecher. BMW und Citroën dürften die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die EU-Kommission hatte in jüngster Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie in der Lage und willens ist, bei Verstößen gegen Wettbewerbsrichtlinien hart durchzugreifen. Das Organ hatte gegen VW wegen der Behinderung des grenzüberschreitenden Pkw-Handels ein Bußgeld von letztlich knapp 90 Mio. Euro verhängt. Gegen DaimlerChrysler war im Oktober 2001 aus den gleichen Gründen eine Strafe von 72 Mio. Euro ausgesprochen worden. Im April hatte die Kommission eine europaweite Großrazzia gegen Peugeot eingeleitet. Experten zufolge reagiert die EU-Kommission insbesondere bei drei Verstößen gegen die neue GVO allergisch: Erstens im Falle versuchter Markabschottung beim Servicevertrag, zweitens bei der Absicht der Wettbewerbsverhinderung – wenn also ein Hersteller versucht, Händler bei der Aufnahme einer zweiten Marke zu behindern – und drittens bei nicht sachgerechten Qualitätskriterien in den Verträgen. (pg)
Neue GVO: Monti fordert Stellungnahmen von BMW und Citroën
EU-Wettbewerbskommissar geht Händlerbeschwerden nach / Werden "Schlüsselelemente" der neuen Vertriebsbestimmungen ausgehebelt?