Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) haben am Dienstag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Kürzung der Entfernungspauschale für unwirksam zu erklären, begrüßt. Laut Mitteilungen sehen sich die Branchenverbände damit in ihrer seit zwei Jahren vertretenen Rechtsauffassung vollauf bestätigt. Nach Ansicht des ZDK kann das Karlsruher Urteil wie ein "kleines Wachstumspaket" funktionieren, da erfahrungsgemäß die Steuerersparnis vielfach in die Anschaffung eines jüngeren Fahrzeuges geflossen sei. VDA-Präsident Wissmann forderte ein Sofortprogramm: "Die Politik sollte alles daran setzen, damit die Steuerbescheide des Jahres 2007 noch vor Weihnachten korrigiert werden." Gerade angesichts der dramatischen Rezession sollte der Verbraucher die ihm verfassungsrechtlich zustehenden Mittel rasch erhalten. Damit werde auch die gesamtwirtschaftliche Konsumnachfrage unterstützt, so Wissmann. Die Branche hatte bislang argumentiert, dass die "alte Regelung" ein jährliches Plus von rund 30.000 Autokäufen bringen könne. Die jährliche Erstattung von rund 2,5 Millionen Euro entspräche rund 100.000 neuen Pkw. Mit dem am Dienstag ergangenen Urteil können die etwa 16 Millionen Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. Die gekippte Regelung hatte dagegen vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. 2,5 Milliarden Euro hätte der Staat jährlich so gespart. (rp)
Pendlerpauschale: Kfz-Branche begrüßt Karlsruher Urteil

ZDK und VDA haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam zu erklären, befürwortet. Sie hoffen jetzt auf eine rasche Korrektur der Steuerbescheide.
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