Vorsicht Falle
Auslandslieferungen E Das Strafbarkeitsrisiko bei Hinterziehung der Umsatzsteuer steigt. Auch „billigendes Inkaufnehmen“ einer zu niedrigen Steuerfestsetzung ist gefährlich. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Über das Umsatzsteuerrisiko bei steuerfreien EU-Lieferungen haben wir mehrfach an dieser Stelle berichtet (siehe zuletzt AUTOHAUS 23-24/2008). Die relativ milde Bestrafung Klaus Zumwinkels hatte sicherlich ganz besondere Gründe und darf über eines nicht hinwegtäuschen: Im Dezember 2008 hatte ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) Gelegenheit zur Höhe der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung Stellung zu nehmen: Ist man in der Beraterbranche bisher oftmals davon ausgegangen, dass ein „schwerer Fall“ einer Steuerhinterziehung bei rund 500.000 Euro gegeben sein könnte, so hat dies der BGH nunmehr bereits im Regelfall bei 50.000 Euro hinterzogener Steuern…
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