In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten hat der Anwalt des früheren Betriebsratschefs Klaus Volkert eine Niederlage erlitten. Der Braunschweiger Generalstaatsanwalt wies am Freitag einen Antrag des Hamburger Anwalts Johann Schwenn zurück, der Staatsanwaltschaft Braunschweig das Ermittlungsverfahren gegen Volkert zu entziehen und der Staatsanwaltschaft Göttingen zu übertragen. Schwenn hatte der Staatsanwaltschaft Braunschweig rechtswidriges Verhalten und Voreingenommenheit vorgeworfen. Dafür gibt es aus Sicht des Generalstaatsanwalts aber keine Anhaltspunkte. Insbesondere habe es im Strafverfahren gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz keine verbotenen Vernehmungsmethoden gegeben, teilte der Generalstaatsanwalt mit. Hartz war Ende Januar vom Landgericht Braunschweig wegen Untreue und Begünstigung Volkerts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss Hartz eine Geldstrafe von rund 576.000 Euro zahlen (wir berichteten). Dem Urteil war ein umstrittener Deal mit der Justiz vorausgegangen. Nachdem Hartz bereits bei seiner Vernehmung ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte, verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, vor Gericht Zeugen wie etwa Prostituierte oder Sachverständige zu laden. Die Behörde begründete dies mit "Prozessökonomie". Aus Sicht des Braunschweiger Generalstaatsanwalts steht die Zusage der Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung "relativ geringfügiger Straftaten" abzusehen, wenn die übrigen schwerwiegenden Straftaten auf Grund eines glaubhaften Geständnisses aufgeklärt werden können, im Einklang mit der Strafprozessordnung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Auch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft sei nicht zu beanstanden und rechtfertige keinen Vorwurf der Befangenheit zum Nachteil Volkerts. Volkert und Gebauer gemeinsam vor Gericht? Eine Anklage gegen Volkert wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, es sei nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Doppelprozess komme und Volkert sowie der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer gemeinsam vor Gericht stünden. Unterdessen kündigte Star-Regisseur Dieter Wedel an, die VW-Affäre zu verfilmen. "Ich werde in Zukunft einige Gespräche zu dem Thema führen und mich schon bald mit den Herren Gebauer und Kubicki treffen", sagte Wedel am Freitag. Wolfgang Kubicki ist Gebauers Anwalt. Wedel ist für seine gesellschaftskritischen Mehrteiler ("Der große Bellheim", "Der Schattenmann") bekannt. (dpa)
VW-Affäre: Niederlage für Volkert-Anwalt
Staatsanwaltschaft Braunschweig wird Ermittlungsverfahren nicht entzogen / Regisseur Wedel will Korruptionsskandal verfilmen