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VW-Affäre: Reumütiger Uhl zu Geldstrafe verurteilt

14.06.2007 11:40 Uhr
Der ehemalige VW-Betriebsrat Hans-Jürgen Uhl zeigte sich vor dem Amtsgericht Wolfsburg "fassungslos" über seine Verfehlungen.

Ehemaliger Betriebsrat gesteht vor Gericht, Liebesdienste auf Firmenkosten in Anspruch genommen zu haben / "Bodenhaftung verloren"

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Im zweiten Prozess der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl zu einer Geldstrafe von 39.200 Euro verurteilt worden. Damit wurde erstmals ein führender ehemaliger Betriebsrat des Autobauers zur Rechenschaft gezogen. Das Amtsgericht Wolfsburg sprach das Urteil am Donnerstag nach nur einem Verhandlungstag. Die VW-Affäre ist allerdings juristisch noch längst nicht aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft will in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie Anklage gegen den niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten und VW-Aufsichtsrat Günter Lenz erhebt. Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer beschuldigte Lenz im Uhl-Prozess schwer. Lenz hat die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Der Prozess gegen Gebauer sowie den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert dürfte nicht vor Oktober beginnen. Uhl nahm das Urteil gegen ihn äußerlich regungslos auf. Der frühere VW-Betriebsrat hatte gestanden, an Sexpartys auf Firmenkosten teilgenommen zu haben. Außerdem habe er im Streit über Medienberichte über seine Verwicklung in die Affäre fünf falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben. In seinem Schlusswort sagte der 55-Jährige: "Ich bereue das, was ich getan habe und stehe dafür ein." Er bitte diejenigen, die er enttäuscht habe, um Verzeihung. Uhl hatte die Vorwürfe fast zwei Jahre lang geleugnet, Ende Mai aber zugegeben, gelogen zu haben. Er hatte sein Bundestagsmandat niedergelegt und war aus SPD und IG Metall ausgetreten. In seinem angekündigten Geständnis sagte Uhl, es treffe zu, dass er 2001 in Barcelona und Seoul Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen habe. Diese seien über Gebauer zu Lasten von Volkswagen bezahlt worden. Er sei über sein Verhalten im Rückblick "fassungslos", sagte Uhl. Es habe nicht seinen "persönlichen und politischen Wertvorstellungen" entsprochen, er habe die "Bodenhaftung" verloren. Mit seinem Geständnis ersparte sich Uhl den Zeugenauftritt von Prostituierten. Ursprünglich waren für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. "Permanentes Schmieren" Im Uhl-Prozess erinnerte Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff an das Urteil gegen Hartz. Die Sonderzahlungen an die Betriebsräte seien ein "permanentes Schmieren" gewesen. Als Haupttat Uhls wertete sie seine erste falsche eidesstattliche Versicherung Ende September 2005. Uhl habe massiv gegen seine "Vorbildfunktion" als Bundestagsabgeordneter verstoßen, die Justiz missbraucht und der Presse einen "Maulkorb" verpasst. Die Teilnahme an den Sexpartys sei ein "Verrat" Uhls an den VW-Beschäftigten gewesen, die ihn gewählt hätten. Für Uhl habe aber gesprochen, dass er nicht vorbestraft sei und gestanden habe. Zudem habe es sich um eine geringe Schadenssumme gehandelt. Die Kosten für die Prostituierten beliefen sich auf umgerechnet rund 1.300 Euro. Außerdem sei Uhl "gesellschaftlich ruiniert". Uhl war auch von seinem Arbeitgeber VW suspendiert worden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Klaus Ziehe, sprach von einem "empfindlichen" Urteil des Richters Heiner Dickhut, der dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war. Zu den Anschuldigungen Gebauers zu Lenz sagte Ziehe, er habe nichts Neues gehört. Gebauer sagte als Zeuge im Uhl-Prozess, Lenz sei 1999 bei einer Sexparty auf Firmenkosten in Hannover eine Art "Unterorganisator" gewesen. Lenz habe Kontakte in die Rotlichtszene gehabt. Er habe auch an einer weiteren Sexparty teilgenommen, sagte Gebauer. (dpa)

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