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Weihnachtsstern

17.12.2003 09:12 Uhr

Oberbürgermeister der Stadt München kündigt Klage gegen Entscheidung der Bezirksregierung an

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Jetzt ist die in diesem Sommer neu eröffnete Mercedes-Benz (MB) Niederlassung komplett. Bereits gestern konnte Ulrich Kowalewski, MB-München-Chef, den Stern am 65 Meter hohen Turm an der Donnersberger Brücke für die Öffentlichkeit scheinbar überraschend anbringen lassen. Dies war allerdings kein Schnellschuss, sondern geplant. Die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde hat bereits vor Wochen den Termin für die Entscheidung festgelegt und die Parteien, also Stadt München und Mercedes-Benz, darüber informiert. Dass dem Widerspruch von DaimlerChrysler nun zugestimmt wurde und damit der Stern auf dem Dach montiert werden konnte, lag weder an den guten Beziehungen des Herstellers zur Staatsregierung noch spielte Parteitaktik eine Rolle. Bekanntlich wird der Freistaat von der CSU regiert, während in München die SPD mit Christian Ude als Oberbürgermeister das Sagen hat. Stadt in Widersprüchen? Rechtsanwalt und Staatsminister a. D. Peter Gauweiler hat MB im Widerspruchsverfahren vertreten und legte heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Gründe für den Stern an Hand von fünf Punkten dar. Für die Nichtigkeit der Entscheidung der Landeshauptstadt spreche u.a. die Tatsache, so Gauweiler, "dass die Stadt in drei nebeneinanderliegenden Bebauungsplänen völlig unterschiedliche und widersprüchliche Regelungen hinsichtlich Erkennungssymbolen als "Dachaufbauten" getroffen hatte". Zudem sei die Besorgnis der Stadt vor "Bezugsfällen" nicht glaubwürdig: "Wir haben im Widerspruchsverfahren eine Reihe von Einzelfällen vorgetragen, bei denen die Stadt Erkennungs- und Symbolmerkmale "profilüberragend" auf dem Dach gestattet hat", hieß es auf der heutigen Pressekonferenz weiter. Die Stadt München hat sich mit der Entscheidung letztlich blamiert. In einer ersten Reaktion hat der Oberbürgermeister angekündigt, gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu klagen. Dies wird man sich im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens durch die Instanzen und der damit verbundenen Kosten sicher überlegen. Dr. Peter Gauweiler sprach von bis zu zehn Jahren Rechtsstreit. Der Stern dürfte damit bleiben, wo er hingehört, nämlich auf dem Dach der Münchner Niederlassung. (rm)

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