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Aktionärsstreit: Berufung im Verfahren um VW-Gesetz verschoben

21.10.2009 01:42 Uhr

Die für den 28. Oktober geplante Sitzung findet erst Mitte März 2010 statt. Damit soll eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Großaktionären Porsche und Niedersachsen vermieden werden, solange der integrierte Autokonzern geschmiedet wird.

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Eine noch ausstehende Berufungsverhandlung im Streit um das VW-Gesetz ist erneut verschoben worden und wird sich voraussichtlich durch die Verschmelzung von Porsche und VW von selbst erledigen. Der Antrag auf Verschiebung kam von den Großaktionären Porsche und dem Land Niedersachsen. Neuer Termin für die bisher für den 28. Oktober geplante Sitzung sei der 17. März 2010, teilte das Oberlandesgericht Celle am Mittwoch mit. Ein Sprecher der Landesregierung erklärte, man wolle eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, solange die Verhandlungen über die Zusammenführung von Porsche und VW nicht abgeschlossen seien. Bei Porsche hieß es, ein Großteil des Streits habe sich erledigt. Man gehe davon aus, dass nach der Unterschrift unter die Verträge das Verfahren beendet werde. Im November 2008 hatte das Landgericht Hannover Niedersachsen Recht gegeben und eine Klage Porsches gegen die 20-Prozent-Sperrminorität des Landes in der VW-Satzung abgewiesen. Porsche war in Berufung gegangen. Die Sperrminorität soll nun aber im Zuge der Integration von Porsche unter dem VW-Konzerndach in der Satzung festgeschrieben werden. Darüber soll die Hauptversammlung bereits am 3. Dezember befinden. (dpa)

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