Die Chancen von VW, bis zu 123 Mio. Euro Staatsbeihilfen für zwei Fabriken in Sachsen zu erhalten, schwinden weiter. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schlug vor, eine Berufung aus Deutschland gegen die Subventionssperre der EU-Kommission abzuweisen. Das teilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg mit. Üblicherweise folgt das Gericht in seinem späteren Urteil der Linie des Generalanwaltes. Hintergrund des schon seit Jahren andauernden Rechtsstreits sind insgesamt 399 Mio. Euro an Beihilfen, die Sachsen für die VW-Werke Mosel II und Chemnitz II vorgesehen hatte. Die EU-Kommission hatte 1996 davon zwar 276 Mio. Euro Hilfen genehmigt, weitere 123 Mio. Euro aber als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bezeichnet. Deshalb konnte dieses Geld nicht fließen. Die Bundesregierung hatte daraufhin gegen die EU-Kommission vor dem EuGH geklagt Die Beihilfen seien zum Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands verursachten wirtschaftlichen Nachteile in der sächsischen Autoregion erforderlich. Auch die Volkswagen AG und das Land Sachsen hatten gegen die Entscheidung geklagt. In erster Instanz wies das Gericht im Dezember 1999 die Klagen ab. Dagegen legten der Autokonzern und der Freistaat Rechtsmittel ein. (dpa)
Chancen von VW auf Beihilfen für Sachsen sinken
EuGH-Generalanwalt empfiehlt Berufung aus Deutschland abzuweisen