Ausgabe 23-24/2013: Endspurt bei SEPA
Zahlungsverkehr - Mit der Umstellung auf SEPA gehen neue Kontonummern einher. Was sich beim Lastschriftverfahren für den einzelnen Händler ändert.
Der Begriff SEPA ist schon seit einiger Zeit im Umlauf. Doch was bedeutet er überhaupt und welche Auswirkungen hat dieser auf das Tagesgeschäft des Händlers?
Mit der europäischen Richtlinie wird zum 1. Februar 2014 der europäische Zahlungsverkehr mit Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen für Unternehmen vereinheitlicht. Diese können ihre Zahlungen ab diesem Stichtag dann nur noch nach SEPA-Standard abwickeln - bei zu später Umstellung droht daher die Zahlungsunfähigkeit. Einzig Verbraucher dürfen bis zum 1. Februar 2016 noch nach altem Standard bargeldlos zahlen.
Konkret bedeutet das, dass es im SEPA-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area), zu dem in Europa 33 Länder gehören, statt einer nationalen Kontonummer und Bankleitzahl nur noch eine internationale Kontonummer - die IBAN (International Bank Account Number) - und den BIC als internationale Bankleitzahl gibt. Damit…
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