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Verfahren zur VW-Übernahme: Weiterer Dämpfer für Aktionäre

30.10.2018 10:50 Uhr
Urteil Geld Finanzen Recht Gesetz Scheine
Beim Rechtsstreit um die versuchte VW-Übernahme durch Porsche im Jahr 2008 geht es um Milliarden.
© Foto: Erwin Wodicka / panthermedia

Haben die Porsche SE und Volkswagen Anleger im Übernahmekampf getäuscht? Das ist die Frage, auf die das Musterverfahren des Oberlandesgerichts Celle Antworten liefern soll. Es geht um Milliarden.

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Im milliardenschweren Rechtsstreit um die Folgen der angestrebten VW-Übernahme durch die Porsche-Holding Porsche SE haben die Kläger erneut einen Dämpfer kassiert. Es gebe nach vorläufiger Auffassung keine Anhaltspunkte dafür, dass die Holding – wie von den klagenden Aktionären dargestellt – im Jahr 2008 bei gleichbleibenden Kursen insolvenzgefährdet gewesen wäre. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Musterverfahrens (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover.

Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Das war 2008 – und gelang nur zum Teil. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen werden, die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger in der Folge viel Geld. Sie seien falsch informiert worden, argumentierten sie.

Ziel des akutellen Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall eines stellvertretenden Musterklägers verhandelt. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Kläger-Anwalt: "Kein fairer Prozess"

Vor ihrer inhaltlichen Einschätzung hatten Richter am Dienstag in einer zähen juristischen Auseinandersetzung mehrere Verfahrensanträge der Klägerseite zurückgewiesen. Diese hatte erneut die Senatszusammensetzung moniert und eine Vertagung beantragt. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass zwei der drei Richter befangen sind", hatte Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp die wiederholte Ablehnung begründet. Tilp vertritt in dem Prozess die Musterklägerin ARFB Anlegerschutz UG.

Als "reine Verzögerungstaktik" bezeichnete der Sprecher der Volkswagen-Dachgesellschaft, Albrecht Bamler, dieses Vorgehen. "Die Kläger versuchen mit Verfahrensanträgen, die schon auf den ersten Blick unzulässig sind, die weitere Verhandlung zu blockieren", sagte Bamler. "Wir haben hier keinen fairen Prozess", entgegnete Tilp.

Tatsache ist, dass in bisher zwei stundenlangen mündlichen Verhandlungen inhaltlich nicht viel passsiert ist. Wann das Verfahren fortgesetzt wird, ist noch unklar. Nach dem bisherigen Verlauf geht Richter Wiese davon aus, dass die vier noch angesetzten Termine womöglich nicht ausreichen könnten. Wegen des größeren Platzbedarfs findet das Musterverfahren des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in Hannover statt. (dpa)

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