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VW-Eigentümerholding: Porsche SE mit Gewinnsprung

09.11.2021 09:50 Uhr | Lesezeit: 2 min
Porsche SE
© Foto: picture alliance/SvenSimon/FrankHoermann/SVEN SIMON

Die VW-Beteiligungsgesellschaft verbuchte zwischen Januar und September 2021 einen Nachsteuergewinn von 3,3 Milliarden Euro.

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Dank des Gewinns des Volkswagen-Konzerns hat die Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) mehr verdient. Die Beteiligungsgesellschaft verbuchte zwischen Januar und September einen Nachsteuergewinn von 3,3 Milliarden Euro, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Im Vorjahreszeitraum wurde das Ergebnis der PSE wegen der Krise in der Autobranche zu Beginn der Pandemie noch von einer schwachen VW-Bilanz belastet. Damals lag das Ergebnis bei 437 Millionen Euro. 

Die von den Familien Porsche und Piëch kontrollierte PSE hält gut 53 Prozent der VW-Stammaktien. Zwar gibt es darüber hinaus weitere Beteiligungen, das Geschäft hängt aber zum allergrößten Teil an der Entwicklung des VW-Konzerns.

Die Holding mit 36 Beschäftigten bekräftigte ihre Prognose für das Gesamtjahr. Dieser werde wohl zwischen 3,4 Milliarden und 4,9 Milliarden Euro liegen, hieß es. Die Vorhersage war Ende Juli aufgrund der positiven Entwicklung aktualisiert worden. Zuvor war das Management um Vorstandschef und VW-Chefaufseher Hans Dieter Pötsch von 2,6 Milliarden bis 4,1 Milliarden Euro ausgegangen.

Mitte Oktober hatte die VW-Dachgesellschaft bekanntgegeben, dass sie sich von der Mehrheit des Softwareentwicklers PTV Group in Karlsruhe trennen wird. Bei dem Unternehmen steigt der britische Finanzinvestor Bridgepoint ein. Er übernimmt von der Porsche SE 60 Prozent der Anteile an dem Unternehmen, das Software zur Verkehrsplanung entwickelt. Die PSE behält 40 Prozent der Anteile.

Musterverfahren für Aktionäre wird langwierig

In der juristischen Auseinandersetzung gegen die PSE im Zusammenhang mit dem Dieselskandal rechnet das Oberlandesgericht Stuttgart derweil nicht mit einem schnellen Ende. Der Senatsvorsitzende Stefan Vatter sagte am Dienstag, die entscheidenden Weichen in dem Musterverfahren werde der Bundesgerichtshof stellen. Man werde eher mit Spannung nach Karlsruhe blicken als nach Stuttgart. Bei der Verhandlung in Leinfelden-Echterdingen geht es im Kern um die Frage, ob die Holding ihre Aktionäre zu einem früheren Zeitpunkt über das Ausmaß der Diesel-Abgasaffäre bei VW hätte informieren müssen.

Vatter sagte, so eine Konstellation wie sie verhandelt werde habe es bislang nicht gegeben. Zu klären sein wird vor allem, ob und unter welchen Umständen die PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei VW verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Eine Pflicht für die Veröffentlichung entstehe dort, wo das Ereignis spiele, argumentierte der Porsche SE-Anwalt. Hingegen erklärten die Kläger-Anwälte, die Anleger interessierten die Auswirkungen des Dieselskandals auf die Dachgesellschaft.

Die Kläger argumentieren, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für «offensichtlich unbegründet». Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer, daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht. Über die Höhe einzelner Ansprüche verhandelt das OLG hier nicht - es geht um die Frage, ob die Kläger prinzipiell Anrecht auf eine Entschädigung haben.

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