Die Benutzung eines Mobiltelefon an einer roten Ampel ist kein Verstoß, solange der Motor abgeschaltet ist. Ein Autofahrer hatte nun in einem aktuellen Urteilsspruch Recht bekommen - er durfte bei ausgeschaltetem Motor telefonieren. Beim Klick auf "Handy-Nutzung am Steuer" oder auf folgenden Link gelangen Sie zur ausführlichen Schilderung. Link: http://www.gw-trends.de/sixcms/detail.php?id=627495
Aktuelles Urteil zur Handy-Nutzung am Steuer
Telefonieren bei roter Ampel und ausgeschaltetem Motor ist kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.