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EU-Pläne für Versicherungsvermittler: "Da weint der Kunde"

03.05.2013 14:23 Uhr
Geht es nach der EU-Kommission, müssen Versicherungsvermittler künftig Kunden umfassender über ihre Vergütung informieren.

Für Versicherungsvermittler sollen künftig erhöhte Anforderungen gelten. In der Diskussion sind weitere Qualifikationsanforderungen, eine Offenlegung der Provisionen und eine Beratungspflicht.

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Für Versicherungsvermittler sollen künftig erhöhte Anforderungen gelten. So plant es die EU-Kommission in ihrem im Juli 2012 veröffentlichten Vorschlag für eine zweite Versicherungsvermittlungsrichtlinie. Die Neuregelung, die 2013 von EU-Parlament und -Rat verabschiedet werden könnte, würde auch Autohändler treffen. In der Diskussion sind weitere Qualifikationsanforderungen sowie eine Offenlegung der Vermittlungsprovisionen und eine Beratungspflicht.

Der ZDK hat diese Ansinnen in seiner Stellungnahme bei der EU-Kommission kritisiert. "Für das Kraftfahrzeuggewerbe bedeutet die Offenlegung der Vergütung keinen höheren Verbraucherschutz, da der Aussagewert minimal ist", teilte ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert auf Anfrage unseres Partnerdienstes AUTOHAUS Online mit. Das sieht auch der Bankenfachverband so, der sich ebenfalls derzeit in Brüssel gegen die erneute Verschärfung der Anforderungen engagiert. Dessen Geschäftsführer Peter Wacket betonte: "Dem Verbraucher geht es in erster Linie um den Abschluss einer Versicherung zu attraktiven Konditionen." Besonders bei der Kfz-Versicherung stehe die Versicherungsprämie im Verhältnis zum Versicherungsschutz im Vordergrund. Eine Versicherung, die "ohne Provision" angepriesen werde, müsse nicht besser oder günstiger sein als eine andere.

Die Provisionen lägen zudem im unteren bis mittleren zweistelligen Euro-Bereich, so der ZDK. Armin Zitzmann, Vorstandsvorsitzender der Nürnberger Versicherung, bringt die geringe Vergütung bei der Kfz-Versicherung auf den Punkt: "Da weint der Kunde." Seiner Meinung nach zielt die neue Verordnung eher auf Lebensversicherungen und andere Produkte mit höheren Provisionen. Trotzdem könnte die Kfz-Versicherung sozusagen als Kollateralschaden betroffen sein: Dann nämlich, wenn sich bei Offenlegung der Provision potentielle Kunden unter anderem dadurch leiten lassen, dass ein Versicherungsvermittler seine Provision ganz oder zum großen Teil an den Kunden "auskehrt". Dies kann und darf nach Auffassung des ZDK aber nicht Inhalt europäischer Wettbewerbspolitik sein.

Bedarfsgerechte Beratung

Von größerer Bedeutung für den Verbraucher ist laut Kfz-Verband, dass er vollständig und richtig über das jeweilige Versicherungsprodukt informiert und bedarfsgerecht beraten wird. Aber auch hier könnte Brüssel über das Ziel hinausschießen: Der Vorschlag der EU-Kommission scheint dahin zu gehen, dass die berufliche Qualifizierung von der Art des Vermittlers abhängig ist und nicht von der Art der vermittelten Versicherungsprodukte. "Die Forderung des Kraftfahrzeuggewerbes lautet daher, dass ein Versicherungsvermittler auch nur Wissen und Qualifikation für die Produkte erwerben muss, die er auch selbst vermittelt", erläuterte Dilchert. (dp)

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