Zuvor waren schon in Berlin und Nordrhein-Westfalen Öffnungszeiten rund um die Uhr eingeführt worden, in Sachsen-Anhalt von montags bis freitags, am Samstag darf dort nur bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Rheinland-Pfalz verabschiedete ein Gesetz, dass die Verkaufszeiten jetzt montags bis samstags zwischen 6.00 und 22.00 Uhr freigibt. In Brandenburg kann künftig wie auch in Berlin an allen Adventssonntagen von 13.00 bis 20.00 Uhr verkauft werden. Fällt Heiligabend auf den vierten Adventssonntag, bleiben die Läden zu. Pro Jahr sind bis zu sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage vorgesehen. Der Staatssekretär im Potsdamer Arbeitsministerium, Winfrid Alber, sagte Berlin nahe Kommunen müssten nun keine Wettbewerbsverzerrungen befürchten, da sie sich den Verhältnissen in der Bundeshauptstadt anpassen könnten. In Hessen war die Freigabe der Ladenschlusszeiten von Protesten der Gewerkschaften und Kirchen begleitet. Vom 1. Dezember an sind die Öffnungszeiten nun werktags komplett freigegeben. Die Sonn- und Feiertage sind aber mit vier Ausnahmen pro Jahr unter Schutz gestellt. Auch Vertreter des hessischen Einzelhandels hatten die Regelung kritisiert, da sie mittelständische Unternehmen benachteilige. In Sachsen hatte der Landtag den Weihnachtseinkauf an den ersten drei Adventssonntagen zwischen 13.00 und 18.00 Uhr beschlossen. Ein Gesetz zur generellen Neuregelung der Ladenöffnungszeiten wird im nächsten Jahr verabschiedet. Schleswig-Holstein will am 29. November das Ladenschlussgesetz verabschieden. In mehreren anderen Bundesländern sollen neue Regelungen erst im nächsten Frühjahr greifen. In Bayern und im Saarland bleibt vorerst alles beim alten. (red/dpa)
GW-Handel durchgehend geöffnet
In zwei weiteren Bundesländern ist der Ladenschluss weitgehend freigegeben worden.