Die Steuerbefreiung von Ausfuhrkennzeichen für Autos, die für den Export bestimmt sind, soll aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung hat der Finanzausschusses des Bundestages nun gebilligt. Bislang musste für zum Export bestimmte Autos keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Hierfür bestehe jedoch kein sachlicher Grund, so der Gesetzentwurf. Außerdem werde das Ausfuhrkennzeichen zunehmend dazu missbraucht, Fahrzeuge an den Zulassungsvorschriften vorbei zu schleusen. Dies würde durch die bisher gültige Steuerbefreiung noch gefördert. Aus diesem Grund soll die Steuerpflicht künftig ab dem ersten Tag der Zulassung für mindestens einen Monat gelten. (mid/sta)
Bundestag: Ausfuhrkennzeichen werden steuerpflichtig

Die Steuerbefreiung von Ausfuhrkennzeichen für Autos, die für den Export bestimmt sind, soll aufgehoben werden. Das geht aus einem Schreiben des Finanzausschusses des Bundestages hervor.