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VGT 2012: Angehörige von Unfallopfern können auf Schmerzensgeld hoffen

27.01.2012 09:35 Uhr
VGT 2012: Angehörige von Unfallopfern können auf Schmerzensgeld hoffen
Künftig sollen nicht nur überlebende Opfer von Verkehrsunfällen Schmerzensgeld erhalten, sondern auch Angehörige von Verkehrstoten.
© Foto: Jürgen Jung/ddp

Keine Helmpflicht bei E-Bikes, keine ärztliche Schweigepflicht bei fahruntauglichen Patienten, bessere Ausbildung für Kfz-Sachverständige – Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages an den Gesetzgeber.

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In Deutschland sollen künftig nicht nur überlebende Opfer von Verkehrsunfällen Schmerzensgeld erhalten, sondern auch Angehörige von Verkehrstoten. Diese Forderung an den Gesetzgeber beschloss am Freitag der 50. Verkehrsgerichtstag (VGT). Schmerzensgeld vom Unfallverursacher solle selbst dann fließen, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachgewiesen ist.

Anspruch auf finanzielle Entschädigung sollten Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder der Todesopfer bekommen, forderten die Experten. Die Zahlung sei nicht nur ein Symbol für das Mitempfinden mit dem seelischen Leid der Hinterbliebenen. Es könne auch ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln. Nach Auffassung von Bundespräsident Christian Wulff, der zum Jubiläums-Verkehrsgerichtstag in den Harz gekommen war, würde das Recht mit einer Schmerzensgeld-Regelung für nächste Angehörige "um eine menschliche Dimension" erweitert.

Außerdem empfahlen die Experten, dass Ärzte fahruntaugliche Patienten, die sich trotz Krankheit ans Steuer setzen wollen, künftig bei der Polizei melden. Auf diese Weise sollen schwere Unfälle verhindert werden. Drohe wegen eines kranken Fahrers akute Gefahr, seien Ärzte nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden.

Keine Entkriminalisierung von Verkehrsdelikten

Überlegungen zur Entkriminalisierung von Verkehrsdelikten erteilten die Experten dagegen eine Absage. Eine Tötung im Straßenverkehr solle selbst bei leichter Fahrlässigkeit eine Straftat bleiben. Und bei fahrlässigen Körperverletzungen biete sich den Staatsanwaltschaften schon jetzt die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Der VGT forderte die Justiz zugleich auf, dabei für eine bundesweit einheitliche Praxis zu sorgen.

Eine Helmpflicht für Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor sollte es nach Vorstellungen des Verkehrsgerichtstages nicht geben. Pedelecs (Pedal Electric Cycles), deren Motor maximal 250 Watt leistet und sich bei Tempo 25 abschaltet, seien Fahrrädern gleichzusetzen, forderte der VGT.

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