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Von der Landespolitik in die Autobranche: Guido Beermann wechselt doch nicht zu Mercedes

11.01.2024 10:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
Guido Beermann (CDU), Brandenburgs Verkehrsminister, steigt aus einem Auto, um sich an der Landesstraße L 30 zwischen Schönow und Gorinsee (Barnim) über das Kompaktasphaltverfahren zu informieren.
Guido Beermann hatte sein Amt als Brandenburgs Verkehrsminister im November 2023 aufgegeben.
© Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Der beabsichtigte Wechsel von Brandenburgs Ex-Verkehrsminister in die Autobranche löste viel Kritik aus. Jetzt lässt er seine Pläne fallen.

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Der brandenburgische Ex-Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) wechselt nach seinem Rückzug aus dem Amt doch nicht in die Autobranche. Bund und Land hatten einen Antrag Beermanns für einen Wechsel zu Mercedes-Benz geprüft, für den es wegen möglicher Interessenskonflikte Hürden gibt. Ein Sprecher der Staatskanzlei sagte am Donnerstag, er könne bestätigen, dass Beermann seinen Antrag zurückgezogen habe. Darüber berichtete zuerst der "Tagesspiegel". Die Wechsel-Pläne Beermanns lösten in der Landespolitik viel Kritik aus.

Laut "Tagesspiegel" schrieb Beermann am Donnerstag an das Bundesverkehrsministerium in Berlin und die Staatskanzlei in Potsdam: "Hiermit ziehe ich mein Schreiben vom 21. Dezember zurück. Betrachten Sie es bitte als gegenstandslos." Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte der dpa, dass ein solcher Brief eingegangen sei.

Regierungsmitglieder, die in den ersten zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen, müssen dies laut Brandenburger Ministergesetz der Landesregierung schriftlich anzeigen. Die Regierung kann den neuen Job für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden ganz oder teilweise untersagen, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.

Beermann hatte sein Amt im November 2023 aufgegeben. Es sei Zeit für "etwas Anderes", hatte er damals gesagt. Beermann war von 2018 bis 2019 Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Nach Bundesrecht muss eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes in den letzten fünf Jahren vor Ende des Ausscheidens, die durch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnte, angezeigt werden.

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