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Arbeitskreis III: Erst einmal keine verpflichtende Fahrtests für Senioren

31.01.2017 02:02 Uhr
Arbeitskreis III: Erst einmal keine verpflichtende Fahrtests für Senioren
Verpflichtende Fahreignungstests für Senioren sind erst einmal vom Tisch. Die Verkehrsexperten von Goslar richteten aber einen eindringlichen Appell an ältere Kraftfahrer, eigenverantwortlich zu handeln und ihr Leistungsvermögen freiwillig überprüfen zu lassen.
© Foto: Presse + PR Pfauntsch

Mit "Senioren im Straßenverkehr" befasste sich der Arbeitskreis III. Es ging hier um deren "Auffälligkeiten" im Straßenverkehr – und es war das bereits vorab am hitzigsten diskutierte Thema. Nach Goslar blieb es bei Appellen an die Freiwilligkeit, seine eigenen Fähigkeiten testen zu lassen. Vorerst.

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"Es gibt Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen." Mit diesem Satz wird die Resolution zum Ak III eingeleitet. "Politik und Forschung sind aufgefordert, zeitnah die notwendige Datengrundlage hinsichtlich der Risikoabschätzung zu schaffen", heißt es weiter. Kurzum: Das Thema soll nicht ad acta gelegt werden.

Entscheidungsgrundlagen unzureichend
Dem Ak III war bewußt, dass es "für die Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen derzeit keine Grundlage" gibt.

Instrumente zur besseren Einschätzung der eigenen Fahrkompetenz seien deshalb zu entwickeln und wissenschaftlich zu evaluieren. Vorgeschlagen wird "eine qualifizierte Rückmeldefahrt, deren Ergebnis ausschließlich dem Betroffenen" mitzuteilen ist. Falls sich aber herausstellt, dass solche Instrumente auf freiwilliger Basis nur unzureichend in Anspruch genommen würden, sei die Teilnahme obligatorisch zu machen.

Welches Leistungsvermögen haben ältere Autofahrer?
Im weiteren Verlauf seiner Empfehlung rät der Ak III:
Die anlassbezogene Fahreignungsüberprüfung muss insbesondere zur Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen älterer Kraftfahrer verbessert werden. Dazu gehört:
1. die Verankerung der psychophysischen Leistungsüberprüfung (Interview, Leistungstest, Fahrverhaltensbeobachtung) als eigenständiges Instrument in der Fahrerlaubnis-Verordnung, da in erster Linie kognitive Leistungseinschränkungen vorliegen,
2. die größere Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden für Fahreignungsmängel.

Ältere Fahrer sollen "eigenverantwortlich" handeln
Die verkehrsmedizinische Kompetenz der Ärzte muss verbessert werden. Es ist zu prüfen, welche Meldepflichten für Ärzte hinsichtlich der Fahreignung ihrer Patienten vorgegeben werden sollen.

"Die älteren Kraftfahrer werden aufgerufen, in Eigenverantwortung jederzeit zu prüfen, ob und wie sie auf eventuelle Einschränkungen ihrer Fahreignung angemessen reagieren müssen", heißt es abschließend. (wkp)
 

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KOMMENTARE

Adalbert Schultheiß

31.01.2017 - 12:44 Uhr

mit dem Pkw geht man ohne Diskussion zur Hauptuntersuchung und zahlt noch ordentlich dafür,warum nicht Fahrzeugführern, die evtl.ohne Kontrolle auch mit 90 noch am Straßenverkehr teilnehmen.


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