Wichtigster Punkt für die Assekuranzen ist unter anderem, dass die BaFin nun in Krisenzeiten Zahlungen von in Deutschland ansässigen Tochterinstituten an das ausländische Mutterhaus unterbinden könne. Damit solle verhindert werden, dass die Muttergesellschaft dem Tochterinstitut Liquidität entzieht, wenn dieses das Kapital selbst dringend benötigt. Die BaFin habe nun auch die Befugnis, in die Gewinnausschüttung einzugreifen, wenn sich abzeichnet, dass die aufsichtsrechtlichen Kennziffern unterschritten werden. Zudem könne die Bundesanstalt Mitglieder der Kontrollgremien von Banken und Versicherungen abberufen, "sofern diese fachlich ungeeignet oder unzuverlässig sind", vermeldet die Bundesregierung. Von Banken könne die BaFin nun beispielsweise leichter eine höhere Liquiditätsausstattung verlangen. Auch soll die Informationspflicht der Kreditanstalten verschärft werden. Die BaFin erhalte zudem das Recht, die vorgeschriebene Höhe des Eigenkapitals eines Finanzinstitutes heraufzusetzen. (am)
Assekuranz: Versicherungsaufsicht kann Geldfluss in Krisensituationen unterbinden

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht" hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse.