Die Zahl der Blitzschäden ging damit um insgesamt rund 50.000 gegenüber dem Jahr davor zurück. Und auch der Leistungsaufwand sank von 240 Millionen Euro noch im Jahr 2015 auf 210 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden in 2016.
Gestiegen sind allerdings laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) die durchschnittlichen Kosten pro Schaden. Sie kletterten auf eine neue Rekordsumme von 700 Euro. Mit ein Grund dürfte laut GDV sein, dass inzwischen fast die Hälfte der Blitz- und Überspannungsschäden an Gebäuden registriert werde. "Deren Schäden fallen höher aus als Schäden am Hausrat. Das liegt vermutlich an der zunehmend genutzten Gebäudetechnik, die von der Wohngebäudeversicherung gedeckt ist – wie etwa Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen."
Wer zahlt was?
Blitz- und Überspannungsschäden können über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert werden. Die Wohngebäudeversicherung sichert Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen ab. Sie übernimmt auch die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Bei Blitz- und Überspannungsschäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung greift
die Hausratversicherung. Dazu zählen beispielweise Computer, Fernseher oder andere technische Geräte.
Überspannungsschäden sind in neuen Policen der Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel eingeschlossen. Bei älteren Verträgen lassen sie sich durch den Abschluss einer entsprechenden Klausel einschließen. (efk)