Am Ende eines Leasingvertrages kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Häufig entzündet sich der Streit an der Frage, ob eine Beschädigung noch als üblicher, und damit akzeptabler Gebrauchszustand anzusehen ist oder bereits einen wertmindernden Schaden darstellt. Um eine akzeptable Abnutzung von nicht akzeptablen Schäden klar abgrenzen zu können, sind laut Schadenexperten der DEKRA klare, einheitliche Kriterien erforderlich.
Faire Abrechnung
Um für mehr Transparenz bei der Rücknahme von Gebrauchtfahrzeugen zu sorgen, hat die Sachverständigenorganisation einen neuen Schadenkatalog erarbeitet. Die aktuelle Richtlinie soll die geforderten Kriterien für die Abgrenzung von Gebrauchsspuren und Beschädigungen bzw. Mängeln liefern, die bei der Endabrechnung über vertragsgemäße oder darüber hinausgehende Abnutzung entscheidet. Der Katalog orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung und bietet den Vertragsparteien ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
"Der neue DEKRA Schadenkatalog bietet allen Beteiligten eine objektive Grundlage für eine faire Abrechnung zum Beispiel am Ende eines Leasingvertrages", erklärt Michael Tziatzios, Leiter Gebrauchtwagen-Management der DEKRA Automobil GmbH. "Er legt die Kriterien und Richtlinien für eine neutrale Fahrzeugbewertung offen und macht den Bewertungsprozess für alle Beteiligten in jeder Hinsicht nachvollziehbar. Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen bedeutet dies ein hohes Maß an Transparenz und Fairness."
Standard für die Fahrzeugrücknahme
Mit dem vorliegenden Schadenkatalog wollen die Stuttgarter einen Standard für die Fahrzeugrücknahme geschaffen, der den Anforderungen aller Beteiligten gerecht wird. Autohäuser, Automobilhersteller und Importeure, Leasingunternehmen und Banken streben am Ende der Nutzungsperiode einen realistischen, marktgerechten Fahrzeugwert an, um die Kostenrisiken bei der Vermarktung des Fahrzeuges gering zu halten. Auf der anderen Seite sind Privatkunden, Fuhrpark- und Flottenbetreiber an einem fairen Preis interessiert.
Akzeptabel – oder nicht?
Für die Einstufung, ob ein optischer oder technischer Mangel am Fahrzeug als akzeptabel oder nicht akzeptabel zu werten ist, biete der DEKRA Schadenkatalog eine Fülle von typischen Schadenbeispielen, die anhand von zahlreichen Schadenfotos illustriert sind. Die dargestellten Fahrzeuge sind zwei bis drei Jahre alt, mit entsprechender Laufleistung. Für jüngere oder ältere Fahrzeuge gelten entsprechend engere oder großzügigere Maßstäbe.
An der Lackierung zum Beispiel seien leichte, polierbare Oberflächenkratzer oder leichte Lackabschürfungen an den Türkanten akzeptabel, wohingegen Verschrammungen mit starkem Lackabrieb, Rückstände von Werbefolien, Roststellen und unsachgemäße Reparaturlackierungen keine Akzeptanz fänden. An der Karosserie blieben leichte Parkdellen oder Lackbeschädigungen unbeanstandet, sofern sie den Gesamteindruck nicht stark beeinträchtigen. Wertmindernd würden sich jedoch starker Abrieb und Verformung der Stoßleisten, Bohrlöcher von Anbauten, erkennbare Restunfallspuren und Hagelschäden auswirken.
Steinschläge im Sichtfeld bringen Abzüge
Auch Steinschläge an der Windschutzscheibe, die im Sichtfeld des Fahrers liegen, sowie alle Beschädigungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, führen laut Schadenkatalog zu Abzügen. An der Bremsanlage werde normaler Verschleiß akzeptiert, nicht jedoch eingelaufene Bremsscheiben, poröse Bremsleitungen oder Einschränkungen der Bremsfunktion. Wartungsarbeiten, Zahnriemenwechsel oder die HU dürfen in Kürze fällig werden, aber nicht überfällig sein.
Gebrauchsspuren entstehen, so die Definition der Sachverständigen, durch den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" eines Fahrzeuges abhängig von Alter und Laufleistung und wären nur durch sehr großen Aufwand und Einschränkung bei der Nutzung zu vermeiden. Unabhängig davon wirke sich eine übermäßige Häufung von Gebrauchsspuren wertmindernd aus. Die über Gebrauchsspuren hinaus gehenden Beschädigungen entstehen dagegen durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrzeuges und gelten als vermeidbar.
Checkliste für fehlende Teile
In die Bewertung gehen auch fehlende Teile der Serien- und Sonderausstattung an Rückläufern ein, da sie beim Händler zu erhöhtem Aufwand und oft zu erheblichen Kosten führen können. Ein klassisches Beispiel sei der Austausch der Schließanlage bei fehlendem Ersatzschlüssel. Um solche Kostenfaktoren zu vermeiden, bietet DEKRA eine Checkliste für die Fahrzeugrückgabe an, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob alle zum Fahrzeug gehörenden Teile und Unterlagen vollständig vorhanden sind. Die Liste reicht vom Serviceheft, über Tank- und Servicekarten bis hin zu Navigations-CD/DVD, Radio-Code-Karte und Abnahmebescheinigungen für nachträgliche An- oder Umbauten.
Der neue DEKRA Schadenkatalog steht auf www.dekra.de, Stichwort: Schadenkatalog, als Online-Blätterkatalog zur Verfügung oder auch als gedruckte Broschüre in den DEKRA Niederlassungen.
Fair Return
Eine weitere Dienstleistung der DEKRA ist das unter dem Namen "DEKRA Fair Return" zusammengefasste Fahrzeugmanagement, zur deutlichen Vereinfachnung des Fahrzeug-Handlings: Auf Wunsch werde die gesamte Abwicklung übernommen – von der Überprüfung der Unterlagen über die Bewertung des Fahrzeugs bis hin zur Organisation der fachgerechten Aufarbeitung für den Wiederverkauf. (lk)
DEKRA Schadenkatalog: Klare Regeln für die Fahrzeugrücknahme

Ein neuer Leitfaden der Stuttgarter Sachverständigenorganisation soll eine objektive Berechnungsgrundlage für die Rücknahme von Gebrauchtfahrzeugen schaffen. Die Richtlinie liefert unter anderem Kriterien für die Abgrenzung von Gebrauchsspuren und Beschädigungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung.