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Ferienreisebeginn: DVR fordert zur Regeleinhaltung auf

30.06.2025 05:43 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Eine ordentliche Rettungsgasse sieht anders aus als das, was diese Kfz-Lenker auf der A99 bei München in Richtung Österreich und Italien bilden. Zumindest sind die Abstände zwischen den Fahrzeugen meist so ausreichend, um im Akutfall eine Rettungsgasse "nachträglich" herzustellen – allerdings würde das gegenüber einer von Anfang an klaren Ordnung immer noch einen zeitlichen Verzug bedeuten, der für Schwerverletzte negativ ausfallen kann.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Aktuell beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Das Auto bleibt für den Urlaub am Meer oder in den Bergen das beliebteste Verkehrsmittel. Angesichts der mit der Urlaubszeit verbundenen hohen Verkehrsbelastung gibt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) wichtige Verhaltenstipps und weist auf die geltenden Verkehrsregeln bei einem Stau hin.

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Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dabei fahren alle Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand, während die Fahrzeuge auf den rechts danebenliegenden Spuren nach rechts ausweichen.

Rettungsgasse bleibt Prio 1

"Diese Gasse ermöglicht Einsatzfahrzeugen eine schnelle Anfahrt zum Unfallort“, erläutert DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger die sogenannte Rechte-Hand-Regel: Der Daumen zeigt nach links, alle anderen Finger nach rechts. Wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft. Noch teurer wird es, wenn sich Verkehrsteilnehmende an die Hinterräder eines Einsatzfahrzeugs hängen, um durch die Rettungsgasse zu fahren. Hier drohen ebenfalls Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro, Fahrverbote und Punkte.

Um Auffahrunfälle am Stauende zu vermeiden, empfiehlt Grieger, bei Beginn eines Staus kurzzeitig die Warnblinker zu setzen. "So warnen Sie nachfolgende Fahrende rechtzeitig und tragen zu einem sicheren Verkehrsfluss bei.“

Seitenstreifen nur im Notfall nutzen

Zudem weist der DVR darauf hin, dass der Standstreifen ausschließlich für Notfälle wie Pannen vorbehalten ist. Das Befahren des Seitenstreifens, um schneller voranzukommen oder am Stau vorbeizufahren, ist verboten und kann mit 75 Euro Bußgeld sowie einem Punkt geahndet werden. Ausnahmen bestehen nur, wenn das Befahren des Standstreifens durch ein Verkehrszeichen freigegeben wird. Ebenfalls untersagt ist das Verlassen des Fahrzeugs im Stau. Laut Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger Autobahnen nicht betreten. "Auch bei Hitze oder längerer Wartezeit ist es sicherer, im Fahrzeug zu bleiben, da andere Verkehrsteilnehmende nicht mit Personen auf der Fahrbahn rechnen", erklärt Grieger.

Einsatzkräfte, Bau und Betriebsdienst sicher arbeiten lassen

Ein weiterer Aspekt ist ihm wichtig: "Gaffen an der Unfallstelle ist verboten und muss tabu sein. Es behindert die Rettungskräfte und den Verkehrsfluss." Grieger empfiehlt, mit angepasster Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeizufahren und die Arbeit der Einsatzkräfte zu respektieren und nicht zu behindern. Das gelte auch für die Männer und Frauen in Orange, die bei Hitze und Staub auf den Autobahnbaustellen ihren Dienst verrichten. Sie seien ohnehin einem deutlich erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt.

"Alle, die es als Zumutung empfinden, nur langsam an Einsatz- und Baustellen vorbeifahren zu dürfen, will ich darauf hinweisen: Die Menschen, die dort arbeiten, halten den Verkehr nicht auf, sie halten ihn am Laufen. Menschen im Bau und Betriebsdienst sowie Rettungskräfte sind keine Störung, sondern Voraussetzung dafür, dass unser Verkehrssystem auch morgen noch funktioniert. Wer sie schützt, schützt auch sich selbst vor einem Unfall", lautet Griegers abschließender Appell.

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