Die Experten des Arbeitskreis 7 warnen vor der zunehmenden Flut an Innovationen, die den Fahrer von seiner Primäraufgabe – dem Führen des Kraftfahrzeuges – ablenken. Die Belastungsgrenzen würden durch die eigentliche Fahraufgabe, der “Mensch-Maschine-Kommunikation” (Entertainment, Fahrerassistenz-, Fahrerinformationssysteme) zunehmend erreicht. Aufgrund dessen fordern die Teilnehmer des Arbeitskreises Folgendes: „Der potentiellen Belastung des Fahrzeugführers sollte durch ein europäisches Vertriebsverbot für Geräte, die für den Gebrauch in Fahrzeugen konzipiert sind, begegnet werden, wenn sie (...) visuelle Unterhaltungsfunktionen vorweisen, die Sicht beeinträchtigen sowie verbotene Funktionen aufweisen.” Neben einer europäischen Regelung sollte laut des Arbeitskreis § 23 StVO so abgeändert werden, dass Geräte, die diesen Vorgaben widersprechen, nicht verwendet werden dürfen. Zusätzlich empfiehlt man Untersuchungen hinsichtlich der „Unfallrelevanz zu ‘fahrfremden’ Tätigkeiten und zu den Auswirkungen von Fahrerinformations- und Fahrerassistenzsystemen auf die Belastbarkeit des Menschen”. Die Wissenschaftler bitten unterschiedliche Ministerien und öffentliche Träger, ihre Aufklärungsarbeit der Verkehrsteilnehmer auf die Grenzen ihrer Wahrnehmungsfähigkeit stärker aufmerksam zu machen und auf die Eigenverantwortung hinzuweisen. Anzeige- und Bedienelemente in Fahrzeugen müssten in Zukunft vermehrt anwenderfreundlich und selbsterklärend sein sowie sinnesphysiologischen sowie ergonomischen Gesichtspunkten entsprechen. (tl)
Goslar spezial/AK 7: "Kraftfahrer entlasten!"
Das Führen eines Kraftfahrzeuges erfordert uneingeschränkte Aufmerksamkeit