Die Wirtschaftlichkeit sei bereits "bei einer normalen Auslastung und mit einem guten Vorlauf von Aufträgen" kaum noch gegeben gewesen, so die Studie, die von Michael Pinto, dem operativen Geschäftsführer des BVdP e.V. erstellt und heute an die Redaktion des AUTOHAUS-Schadensmanager überstellt wurde.
Die mit den Schadensteuerern vereinbarten Stundenverrechnungssätze basierten auf dieser Grundlage. Preisvorteile für eine gesicherte Auslastung sei die Devise gewesen.
"Auftragsrückgänge bis zu 80 Prozent"
Seit dem Ausbruch der Corona-Krise habe die Bundesregierung viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesellschaft vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Kontakt- und Arbeitsverbote sowie Ladenschließungen "haben zum Teil verheerende Folgen", so die Studie. Betriebe, die gesteuerte Aufträge erhalten, leiden unter "massiven und bedrohlichen Auftragsrückgängen von bis zu 80 Prozent", heißt es weiter.
Dass ein Stundenverrechnungssatz, der auf einer anderen Grundlage festgesetzt wurde, jetzt noch Bestand hat, dürfe deshalb eigentlich nicht der Fall sein. Denn auf dieser Basis könnten die notwendigen Deckungsbeiträge nicht mehr erwirtschaftet werden und brächten die Betriebe in eine "wirtschaftliche Schieflage mit dramatischen Folgen".
Die Berechnungsgrundlage sind Tageswerte. Links der Ist-Zustand vor Corona, rechts die Auswirkungen durch Corona. Um unter Berücksichtigung von Kurzarbeitergeld in Höhe von 50 Prozent einen Ausgleich zu schaffen, müsse der SVS von 78,60 auf 118,03 Euro steigen. (Quelle: BVdP e.V.)
"Jeden Tag fehlen 1.330 Euro Deckungsbeitrag"
Pro Arbeitstag fehlen den Betrieben laut BVdP-Studie durchschnittlich 1.330 Euro. Bereits nach 20 Arbeitstagen summiere sich das Ganze für einen durchschnittlichen Betrieb aus der Schadensteuerung auf eine Summe von 26.600 Euro. Und die Krise habe "gerade erst begonnen". Das seien "trübe Aussichten, wenn wir uns vor Augen halten, dass wir noch viele Monate mit dem Corona-Virus leben müssen".
Die Kostenstudie belegt, dass ein durchschnittlich erzielter Stundenverrechnungssatz von 78,80 Euro den Betrieben nicht ausreicht, um die notwendigen Aufwendungen zu erwirtschaften, "geschweige denn, Rücklagen zu bilden".
"Stundenverrechnungssatz muss jetzt steigen"
Unter Berücksichtigung der Kostenminderung durch Kurzarbeitergeld müsse der SVS bei einem Auftragsrückgang um 50 Prozent von 78,60 auf 118,03 Euro steigen, um die notwendigen Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, fordert der Verband.
Diese Berechnung sei "auf der Grundlage bereits ungesunder Parameter errechnet worden" und hätte ein nicht ausreichendes Ergebnis zur Folge. Somit müsse unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Aspekte der Stundenverrechnungssatz zusätzlich um einen moderaten Zuschlag für die notwendige Rendite korrigiert werden.
"Notwendig wäre ein SVS von 127 Euro"
Demzufolge wäre eigentlich ein SVS in Höhe von 127,01 Euro notwendig, um die betriebsrelevanten Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Das Gebot der Stunde sei deshalb, "alles für den Schutz der Gesundheit aller zu tun und ebenso bedrohte Betriebe vor möglichen Desastern zu bewahren. Und das geht nur, wenn diese ihren Aufwand durch erzielte Umsätze ausgleichen können".
Die Berechnungsgrundlage sind Tageswerte. Die Grafik zeigt eine notwendige Entwicklung in der Corona-Krise unter Berücksichtigung einer betriebsnotwendigen Rendite. Hiernach müsse der SVS von 78,60 sogar auf 127,01 Euro ansteigen. (Quelle: BVdP e.V.)
"Völlig falsche Richtung"
An die Versicherer gerichtet, wurde festgehalten: "Wenn diese nun darüber nachdenken, aus den eingenommenen Prämien einen Teil an die Versicherungsnehmer zurückzuzahlen, gehen die Vorstellungen in eine völlig falsche Richtung. Das wird sich spätestens dann rächen, wenn die Auftragslage wieder ein normales Niveau erreicht und dann aber Betriebe fehlen, die diese Aufträge zu Konditionen mit Augenmaß abarbeiten. Jetzt muss gehandelt werden!" (wkp)