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Stichtag 1. März: Mofas, Mopeds und E-Scooter wechseln von grün auf schwarz

27.02.2023 04:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
Stichtag 1. März: Mofas, Mopeds und E-Scooter wechseln von grün auf schwarz
Anhand des ab 1. März gültigen "Versicherungs-Kennzeichen" ist sofort erkennbar, dass eine ordentliche Deckung gegeben ist. Die 3-stellige Buchstabenkombination gibt auch einen Hinweis darauf, bei welcher Kfz-Assekuranz der Schutz abgeschlossen wurde.
© Foto: GDV

Schwarz ist das neue Grün: Ab dem 1. März 2023 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Die neuen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

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"Wer im März weiter mit alten grünen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert", warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen beziehungsweise einer Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.

Mehr Fahrzeuge, mehr Diebstähle, höhere Schäden

Der GDV zählte im Jahr 2021 rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden – wie ein Jahr zuvor – knapp 18.000 Haftpflichtschäden verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Millionen Euro (+4%) zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 3.800 Euro (+4%).

Gestohlen wurden 2021 rund 3.500 kaskoversicherte Mofas, Segways und E-Scooter, das waren knapp 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden Mofas, Segways und E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 80 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 2 von 10.000 Fahrzeugen.

Für welche Fahrzeuge gilt das Kennzeichen?

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
• Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
• Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
• E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
• Motorisierte Krankenfahrstühle.
• Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
• E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist – die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600.

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