Allein im ersten Halbjahr 2024 entstanden in Deutschland rund 800 Millionen Euro Schäden durch Sturm und Hagel an Gebäuden sowie 400 weitere Mio. Euro Schäden an Kraftfahrzeugen. Im Juni 2023, also in nur einem Monat, gab es durch die Unwetter "Lambert" und "Kay" an Kraftfahrzeugen Schäden durch Hagel und Sturm in Höhe von rund 350 Millionen Euro.
Wenn das eigene Fahrzeug von den Eiskörnern getroffen wurde, ist es zweifellos sinnvoll, zu wissen, was im Schadenfall zu beachten ist. Dazu hat DEKRA ein paar passende Tipps zur Hand:
Versicherungsschutz
Wer sein Fahrzeug vor einer anrückenden Hagelfront nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen kann, für den stellt sich umgehend die Frage nach dem Versicherungsschutz. Hier gilt: Hagelschäden sind in vollem Umfang gedeckt, wenn das Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat. Besteht nur eine Haftpflichtpolice, muss der Halter den Schaden aus eigener Tasche berappen.
Schadens-Dokumentation
Unmittelbar nach dem Hagelgewitter empfiehlt es sich, die Schäden am Fahrzeug aus den verschiedenen Richtungen zu fotografieren. Auch Nahaufnahmen von den beschädigten Bereichen sowie von den Hagelkörnern sind zu empfehlen. Außerdem ist für die Versicherung das Datum, die Uhrzeit und der Ort des Hagelschauers zu notieren.
Minderungspflicht
Ist beim Hagelschlag eine Scheibe zu Bruch gegangen und dringt Wasser ein, sind EigentümerInnen verpflichtet, im Rahmen ihrer Schadenminderungspflicht (Paragraf 254 BGB) den Schaden gering zu halten, zum Beispiel durch Abdecken der Scheibe.
Meldepflicht und Begutachtung
Anschließend geht es darum, den Schaden umgehend dem Versicherer zu melden. In vielen Fällen geht das mit einem Online-Formular des betreffenden Unternehmens. In der Regel schaltet die Versicherung danach einen Gutachter ein, der den Schadenumfang ermittelt und den Reparaturweg festlegt.
Reparatur oder Auszahlung
Sobald das Gutachten vorliegt und die Versicherung grünes Licht gegeben hat, kann das Fahrzeug instandgesetzt werden. Alternativ kann sich der Besitzer die Schadensumme auch auszahlen lassen. Wer die Freigabe der Versicherung nicht abwartet und den Wagen vorher zur Reparatur gibt, riskiert laut DEKRA, auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben.