Auf der Grundlage einer Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums NRW und nach dem Abschluss verschiedener Vorbereitungsarbeiten könne der Prüfbetrieb jetzt wieder anlaufen, heißt es dazu in einer offiziellen Pressemitteilung. Allerdings müssen sowohl bei den theoretischen Prüfungen am PC im Prüfraum, als auch bei den praktischen Prüfungen im Fahrschulauto besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Seit Mitte März ruhte der Fahrerlaubnis-Prüfbetrieb bei TÜV NORD Mobilität genauso wie die Fahrausbildung in den Fahrschulen. Nach den neuen Verordnungen und Verfügungen ist es in NRW seit Montag möglich, Ausbildung und Prüfung wieder aufzunehmen.
Es ist noch (längst) nicht alles wie vor Corona
Einschränkend gelte allerdings, dass derzeit noch "nicht sofort alle Prüfräume für die Durchführung von Theorieprüfungen geeignet sein werden und auch die Abfahr- und Wechselpunkte für die praktischen Prüfungen nicht alle den besonderen Anforderungen entsprechen".
Von daher seien bei den theoretischen Prüfungen in den Prüfräumen und in den Zugangs- und Wartebereichen die erforderlichen Schutzmaßnahmen "unbedingt einzuhalten". Die Abstandregeln werden durch markierte Laufwege und Schutzbereiche gewahrt. Die Zahl der Prüfungsteilnehmer werde zudem entsprechend dieser Regeln reduziert. Zur Identitätskontrolle dürfe der Mund-Nase-Schutz nach Aufforderung kurzfristig gelüftet werden. Besondere Desinfektionsmaßnahmen vor Ort und Lüftungs- sowie Reinigungsaktivitäten sollen die Sicherheit beim Prüfungsablauf vervollständigen.
Auch bei den praktischen Prüfungen ist der Mund-Nase-Schutz weiterhin obligatorisch. Die Kommunikation im Prüfungsfahrzeug werde auf das notwendigste Maß beschränkt. Weiter gilt: "Alle Tätigkeiten und Prüfungsteile, die nicht unmittelbar der Fahrzeit zuzuordnen sind, wie Identitätskontrolle, Abfahr- und Sicherheitskontrolle sowie die Ergebnisbesprechung sollen grundsätzlich außerhalb des Prüfungsfahrzeuges unter Wahrung des notwendigen Abstands erfolgen. Die Fahrschulen sind angehalten, die Sauberkeit und Hygiene in den eingesetzten Prüfungsfahrzeugen sicherzustellen."
Zu den erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen ist für die Präsentation im Internet ein entsprechendes Video vorbereitet worden, das über https://youtu.be/6Ec0gHrOZzg
aufgerufen werden kann.
Enge Abstimmung mit den Fahrschulen
Wolfhardt Werner, der Leiter der Fahrerlaubnis-Kompetenz bei TÜV NORD, erläutert: "Die Beachtung der jeweils aktuellen Empfehlungen zur Gesunderhaltung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gilt für alle Beteiligten als Voraussetzung für die Prüfungsdurchführung. In enger Abstimmung mit den Fahrschulen und ihren Verbänden wollen wir einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den Prüfungsbetrieb ermöglichen und dem zu erwartenden erhöhten Prüfungsaufkommen unter Einhaltung aller notwendigen Schutzmaßnahmen gerecht werden."
Als hilfreich erweise sich in dieser Situation auch der digitale TÜV NORD F@hrschulservice, mit dem der automatisierte Datenaustausch zwischen Fahrschule, TÜV NORD-Führerscheinbüro und den Prüfern sichergestellt werde.
Weitere Bundesländer in Wartestellung
TÜV NORD führt pro Jahr ca. 450.000 Fahrerlaubnisprüfungen im Zuständigkeitsbereich durch. In den Bundesländern Niedersachen, Schleswig-Holstein und Bremen ist die Freigabe zur Wiederaufnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bisher noch nicht erfolgt. "Wenn das der Fall sein wird, können auch hier unter den besonderen Voraussetzungen die Prüfungen wiederaufgenommen werde", heißt es abschließend. Die TÜV-NORD-Disposition sei darauf vorbereitet. (wkp)