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Umfrage: Sind Airbags auf die Fahrzeuglebensdauer ausgelegt?

20.05.2011 13:10 Uhr
Zahlreiche Marken geben heute die Airbagssysteme für die gesamte Autolebensdauer frei. Dennoch sollte man genau hinsehen: Je nach Fahrzeugalter und Hersteller können durchaus noch feste Wechselintervalle definiert sein.

Einige Fahrzeughersteller schreiben Wechselintervalle für Rückhaltesysteme vor. Welchen Airbags geht die Luft aus? Dieser Frage gingen wir in einer großen AUTOHAUS-Umfrage nach.

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Mehr als drei Jahrzehnte machen nun bereits Airbags die Fahrzeuge auf unseren Straßen sicherer. 2010 feierte der "Luftsack" seinen 30. Geburtstag im Serienautomobilbau. Seit nunmehr fast 20 Jahren wird der Lebensretter dabei in nahezu allen Modellen auch serienmäßig angeboten und verbaut. Heute sind mit Fahrer-, Beifahrer-, Seiten- und Kopfairbags – um nur einige zu nennen – oftmals mehr als sechs dieser Module verbaut. Häufig Wechselintervalle definiert Sind diese Systeme "dauerhaltbar"? Nicht wenige Automarken haben bisher in Bedienungsanleitungen, Serviceheften oder auch mit Aufklebern im Innenraum Wechselintervalle definiert. "Batteriewechsel nach vier Jahren" oder auch der "komplette Austausch des Airbags nach 15 Jahren" sind dort beispielsweise vermerkt. Gründe sind hierfür eventuell eintretende chemisch-physikalische Alterungsprozesse der "Airbagtreibstoffe". Die Folge: im Extremfall kann nicht mehr sichergestellt werden, dass genügend Gasvolumen erzeugt wird. Gerade zu Beginn der Airbag-Zeit war dies nicht mit Sicherheit abschließend zu behandeln. In den letzten Jahren – in denen nun verstärkt eine große Zahl von Systemen den Tauschzeitpunkt erreichten – haben einige Automobilhersteller ihre früheren Empfehlungen revidiert. Daher hat AUTOHAUS-SchadenBusiness (nachzulesen in der am Montag, den 23. Mai, erscheinenden Ausgabe) eine große Umfrage unter den Automarken gestartet. Tauschfristen mitunter zurückgenommen Von den über 30 angeschriebenen Häusern haben 19 Marken direkt geantwortet. Im Ergebnis geben heute eine Vielzahl von Automobilherstellern die Airbagsysteme für die Lebensdauer der Fahrzeuge frei – sie bedürfen also keines regelmäßigen Austausches. BMW, Chrysler, Jeep und Dodge, Kia, Seat, Skoda, Suzuki und Volvo teilten uns diese generelle Freigabe mit. Auch Marken, die ursprünglich Tauschfristen vorgesehen hatten – wie beispielsweise Audi –, haben rückwirkend die Serviceplaneinträge für nicht (mehr) notwendig erklärt. In einem uns vorliegenden Schreiben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) an die Überwachungsorganisationen heißt es: "Die deutschen Fahrzeughersteller haben die Lebensdauer von Airbagmodulen in Fahrzeugen geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Wechsel der Airbagmodule über die Lebensdauer des Fahrzeuges nicht mehr erforderlich ist. Der diesbezüglich bisher vorgesehene Punkt in den Serviceplänen wird entsprechend gestrichen." Diesen Wortlaut erhielten wir auch von Ford auf unsere Umfrage. Das VDA-Schreiben dürfte inhaltlich-thematisch zumindest die Hersteller Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen umfassen. Regelmäßig prüfen und erneuern Einige Marken schreiben allerdings weiterhin Prüfzyklen im Rahmen der normalen Fahrzeuginspektionen vor. Bei Nissan und Toyota beispielsweise beginnt dies ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren und wird dann alle zwei Jahre durchgeführt. Ein genereller Austausch ist aber auch hier nicht nötig. Von den Marken, die auf unsere Umfrage geantwortet haben, geben weiterhin Alfa Romeo, Fiat, Hyundai, Lancia und Renault fest definierte Austauschfristen für verschiedene Modelle vor. Bei Alfa Romeo, Fiat und Lancia handelt es sich dabei um zahlreiche Modelle verschiedenster Baujahre bis zur aktuellen Produktion. Airbagsysteme müssen demnach beispielsweise nach 14 beziehungsweise 15 Jahren ersetzt werden. Für Gurtstraffer gelten modellabhängig zehn oder 15 Jahre, für den Spiralkabelkontakt in der Regel zehn Jahre. Bei Renault sind von der Wechselpflicht lediglich die Airbag- und Gurtstraffersysteme mit Batteriespeisung und Produktion vor 1993 betroffen. Hier muss aber nicht das gesamte System, sondern lediglich die Batterie regelmäßig gewechselt werden. Hyundai schließlich sieht einen Austausch der Komponenten bei Fahrzeugen bis Modelljahr 1999 nach einer Frist von zehn Jahren vor. Fazit Gerade das letzte Beispiel belegt, dass heute doch einige Fahrzeuge bei den Auto­häusern, Werkstätten und Unfallinstandsetzern zur Wartung oder Reparatur vorfahren, bei denen die Airbagsysteme nach Herstellervorgaben bereits "abgelaufen" sind. Die Richtlinien der einzelnen Marken zur Dauerfunktion der pyrotechnischen Rückhaltesysteme sind dabei höchst unterschiedlich. Daher empfiehlt es sich, unbedingt genau hinzuschauen und zu prüfen, ob eventuell Wechselfristen gelten – im Sinne der Sicherheit Ihrer Kunden. Den kompletten Artikel zur Airbag-Umfrage – mit den genauen Antworten der Marken, Fahrzeuglisten und zusätzlichen Informationen zu Technik, wirtschaftlichen Folgen oder Hauptuntersuchungen an diesen Modellen – können Sie in der aktuellen Ausgabe von AUTOHAUS-SchadenBusiness nachlesen. Diese erscheint am kommenden Montag, den 23. Mai 2011. (am)

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