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Abgasuntersuchung: Mängelquote weiter rückläufig

26.04.2023 09:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abgasuntersuchung: Mängelquote weiter rückläufig
Der Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist veröffentlicht.
© Foto: ProMotor/T.Volz

Bei der AU sind im vergangenen Jahr weniger Fahrzeuge mit Mängeln aufgefallen. Damit setzt sich ein positiver Trend fort.

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Die Mängelquote bei den AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) liegt 2022 bei 4,9 Prozent und damit unter dem Niveau von 2021 (5,7 Prozent) und 2020 (5,9 Prozent). Das geht aus dem Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hervor. Erfasst wurden die Abgasuntersuchungen von 12,2 Millionen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen, gut ein Fünftel mehr als im Vorjahr.

ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün kommentiert: "Die AU-Statistik belegt eindeutig den Nutzen der Abgasuntersuchung. Die Endrohrmessung und die Einführung der AÜK haben sich bewährt und sind ein wirksamer Beitrag zum Umweltschutz." Rund 29.500 anerkannte AU-Betriebe hätten über die Software "AÜK Plus" die entsprechenden betrieblichen Statistikdaten für den Abschlussbericht geliefert (Vorjahr: 28.600).

Insgesamt wurden bei über 594.000 Kraftfahrzeugen Mängel im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU/AUK) festgestellt. Die Gesamtzahl der erfassten AU-Mängel beträgt über 1,20 Millionen. In den verschiedenen Fahrzeugkategorien wurden Quoten von 2,1 Prozent bis 9,8 Prozent ermittelt. Die Auswertung zeige, dass die Verteilung der festgestellten abgasrelevanten Mängel, bezogen auf die verschiedenen Fahrzeugkategorien, mit denen des Vorjahres vergleichbar sei, hieß es.

Laut Verband konnten 258.000 Fahrzeuge mit Mängeln im Vorfeld der AU-Durchführung im Rahmen einer Wartung/Inspektion oder einer "AU-Vorbereitung" instandgesetzt werden und so die zulässigen Emissionswerte erreichen. Jedes Jahr werden in Deutschland insgesamt rund 27 Millionen Abgasuntersuchungen von allen berechtigten Untersuchungsstellen durchgeführt.

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