Ab wann wird gefördert?
Ab 1. Januar 2026 – gilt für Kauf und Leasing durch Privatpersonen. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online beim BAFA gestellt werden.
Insgesamt sind drei Milliarden Euro für die Förderung vorgesehen; dieser Betrag soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums bis zum Jahr 2029 für etwa 800.000 Fahrzeuge ausreichen.
Was wird gefördert?
Alle erstmals im Inland neu zugelassenen Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride/ Fahrzeuge mit Range Extender, sofern deren CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt (diese Werte gelten vorerst bis zum 30. Juni 2027). Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Wer darf die Förderung beantragen?
Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro – diese Grenze verschiebt sich auf 90.000 Euro, falls zwei oder mehr Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind.
Was muss der Antragsteller beachten?
Wichtig ist der Nachweis des Haushaltseinkommens. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 kann demnach der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 angesetzt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 6.000 Euro für Elektroautos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride, abhängig von den persönlichen Umständen.
- Basisförderung: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektroautos mit Range-Extender (REEV).
- Förderung für Familien: Pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt).
- Soziale Staffelung: Plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr, plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 J. | Haushalt mit 1 Kind unter 18 J. | Haushalt mit 2 oder mehr Kindern unter 18 J. |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 J. | Haushalt mit 1 Kind unter 18 J. | Haushalt mit 2 und mehr Kindern unter 18 J. |
| 85.001 bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 € | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 € | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 € | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |