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Dieselskandal: Investorenverfahren zur VW-Dieselaffäre verzögert sich erneut

17.08.2023 10:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
Justitia; Justiz; Gericht; Gerechtigkeit; Rechtsprechung; Gesetz; Urteil; Unabhängigkeit; neutral;
Wieder gibt es eine Verzögerung im Investorenverfahren zur VW-Dieselaffäre.
© Foto: Peter Steffen / dpa / picture alliance

Die im September geplanten Verhandlungstermine gegen den VW-Konzern und Porsche SE wegen des Dieselskandals verzögern sich aufgrund zu wenig Vorbereitungszeit für die Vernehmungen der Zeugen. Einige berufen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

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Das milliardenschwere Anlegerverfahren gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE wegen des Dieselskandals verzögert sich erneut. Zwei Verhandlungstermine für Anfang September seien aufgehoben, weil die Vorbereitungszeit für Vernehmungen nicht ausreiche, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Einige der eingeplanten Zeugen berufen sich demnach auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht.

In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz  wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen der Dieselgate-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Anfang März hatte das Gericht die Beteiligten darüber informiert, dass es eine umfangreiche Beweisaufnahme für nötig hält. Im Juli verkündete OLG, dass es 86 Zeugen hören will - darunter unter anderem die früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.

Da sich die Verfahrensbeteiligten gegen die Verweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht wendeten, müsse der Senat dazu mit einem Zwischenurteil entscheiden, teilte das Gericht mit. Das Mammutverfahren soll am 19. und 20. September fortgesetzt werden.

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