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HB ohne Filter: Digitale Kfz-Zulassung +++ GVO-Überlegungen +++ Beethoven in der Werkstatt

Prof. Hannes Brachat
© Foto: Erwin Fleischmann/AUTOHAUS

Unabhängig, scharfsinnig, auf den Punkt: der aktuelle Wochenkommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat!

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Datum:
28.02.2020

2 Kommentare

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Digitale Kfz-Zulassung - ein Monster +++ GVO-Überlegungen - Freier Handel +++ Beethoven in der Werkstatt +++ 6.000 Euro Umweltbonus – er steht!

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© Foto: RealGarant

Digitale Kfz-Zulassung - ein Monster

E-Government! Bis 2022 verspricht die Bundesregierung, die 575 gängigsten Verwaltungsleistungen für Bürger online zur Verfügung zu stellen. Wie oft hat man sich auf diesem Wege schon "ver-sprochen"? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wollte sich mit dem Projekt "i-Kfz" (internetbasierte Fahrzeugzulassung) zum großen Innovator machen. Die Dobrindt-Maut geriet zum Desaster. Die "i-Kfz" aus selbigem Ministerium findet zur Stunde alles andere als Akzeptanz.

Stufe 1 wurde im Januar 2015 gezündet. Fahrzeugabmeldung.
Stufe 2 im Oktober 2017. Die Wiederzulassung des eigenen Fahrzeugs.
Stufe 3, die Neuzulassung! Sie sollte bundesweit bis 1. Oktober 2019 möglich sein. Die Frist wurde nun ziemlich lautlos bis Juni 2020 verlängert.

Ursächlich war für "i-Kfz" ein zentrales Onlineportal beim KBA geplant. Es wäre die sinnvollste Lösung gewesen. Doch besonders die Herren Landräte der 294 Landkreise in Deutschland gingen in massive Gegenfront. Klar, Gebührenausfälle, Mitarbeiterentlassungen! Einige Ämter arbeiten allerdings inzwischen mit der Stufe 3, andere haben noch mit dem Aufwand für Software, Sicherheit und Datenschutz ihre Probleme bzw. sind überfordert. Im Ergebnis der Neuzulassung ist nun zu vernehmen, dass "i-Kfz" für die Bürger wenig attraktiv ist. Wer sich also an seinem PC mühsam durchgeklickt hat, bezahlt für die Online-Zulassung 27,90 Euro. Geht er selber zur Zulassungsstelle, also offline, bezahlt er 27 Euro. Die Dokumente und Plaketten werden bei Online-Zulassung postalisch versandt. Die Versandkosten kommen also noch hinzu.

Wenn man all die Voraussetzungen sieht, die für die digitale Kfz-Zulassung erforderlich sind, wird man tief, tief Luft holen. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil I muss einen verdeckten Sicherheitscode haben, was erst für Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2015 möglich ist. Man braucht einen neuen E-Personalausweis und das mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Dann ein Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser staatlicher "AusweisApp2". Und zuletzt ist noch Voraussetzung, dass man selber in dem Landkreis wohnen muss, in dem man das Auto zulassen möchte. Deutsche Regulierungswut! Man wünscht sich hier junge Disruptoren, die den deutschen Regulierungsbeamten vormachen, wie das Prinzip Einfachheit zum halben Preis und mit weniger öffentlich Bediensteten zu gestalten ist.

GVO-Überlegungen – Freier Handel

Vergangene Woche stellte ich gewichtige Weichenstellungen für die GVO 2022/2023 vor. Dazu schreibt mir der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK), Ansgar Klein:

Man sollte beim Ruf nach einer Nachfolge-GVO bedenken: GVO bedeutet Gruppenfreistellungsverordnung, in der festgelegt ist, unter welchen Bedingungen eine Ausnahme vom zunächst einmal grundsätzlich geltenden Kartellverbot möglich ist. Dazu müssen diejenigen, die ein Kartell bilden wollen, in diesem Fall also ein Kfz-Hersteller mit ausgewählten Kfz-Händlern, begründen, warum ein geschlossenes Vertriebssystem Vorrang vor der in der freien Marktwirtschaft elementaren Wettbewerbsfreiheit hat.

Das tragende Argument: Ein Auto ist ein kompliziertes technisches Teil, welches nicht jeder verkaufen kann. Das gilt es in Zeiten zu überdenken, in denen ein Tesla so intuitiv bedient werden kann, wie ein iPhone und auch genauso verkauft wird.

Doch gilt es nicht nur, seriöse Gründe vorzutragen, die Ausnahmemöglichkeit vom Kartellverbot beanspruchen zu dürfen, die Beteiligten müssen sich auch daran halten. Zu den Beteiligten gehören neben Herstellern und Vertragshändlern auch die freien Händler. Sie sitzen zwar nicht mit am Tisch und werden auch nicht im Vertrag aufgeführt, dennoch dürfen sie nicht so ohne weiteres in geschlossene Vertriebssysteme eindringen. Allerdings muss das Kartell sein Vertriebssystem auch geschlossen halten, denn sonst verliert es sein Recht auf die Ausnahme vom Kartellverbot. Soviel zur Theorie.

Bei Betrachtung der Wirklichkeit mutet es jedoch eher an, würden die Auto-Bischöfe mit ihrer sogenannten "GVO-Bibel" zwar glauben, sie würden vor dem Tor der Kirche des geregelten Autohandels stehen, was ich jedoch dahinter findet, dürfte eher einem Bordell gleichen: Erlaubt ist, was gefällt und die Regeln bestimmen diejenigen, die die Macht haben, egal, was im Gesetz steht. Bei objektiver Betrachtung ist der Vertragshandel der am stärksten Benachteiligte in der Dreiergruppe, während deren Partner, also die Hersteller, nach Belieben und Aktienkurs die Absatzkanäle bespielen.

Wenngleich der freie Handel von dieser Parallelwelt im Großen und Ganzen profitiert, ist es nach Ansicht des BVfK wichtiger, auf kurzfristige Erträge zu verzichten und gemeinsam mit allen professionellen Kfz-Händlern für faire und zukunftssichernde Rahmenbedingungen zu sorgen.

Ein Schritt in diese Richtung werden wir am 23. März 2020 gemeinsam mit dem ZDK gehen, wenn beim Deutschen Autorechtstag über das Thema neue "Vertriebs- und Servicepraktiken im Kfz-Handel, deren rechtliche Auswirkungen und GVO" unter anderem mit Antje Woltermann vom ZDK, Professor Dr. Paul Schrader von der Uni Bielefeld und dem BVfK-Jurist Matthias Giebler referiert und diskutiert wird.

Beethoven in der Werkstatt

Hanns Brennsteiner, waschechter Niederbayer aus Dingolfing, fiel schön häufiger ob seiner Geistesgaben auf. Auch im Fernsehen. Sein Klassik-Faible setzte er im Beethoven-Jahr mit besonderer Originalität und Kreativität um. Der Bayerische Rundfunk (BR-Klassik-Hauskonzerte) hat sechs Gratis-Hauskonzerte ausgeschrieben. Hanns Brennsteiner bewarb sich und gewann. Daraus wurde ein "Musikalisches Mitarbeiterfest" in seiner Mercedes-Benz-Werkstatt in Dingolfing. Star-Pianistin Sophie Pacini kam, erläuterte und spielte Werke von Beethoven, Liszt und Wagner. Die Zugabe stammte aus dem "Wohtemperierten Klavier" von Bach. Hanns Brennsteiner: "Ich wollte doch meine Mitarbeiter mal mitfühlen lassen, weshalb ich beim Autofahren am liebsten klassische Musik höre. Und das nun live in dieser Professionalität zwischen unseren Hebebühnen und der spezifischen Werkstattduftwelt zu erleben, das wird uns allen unvergesslich bleiben." Ergo: Holt Beethoven ins Haus! Er wurde vor 250 Jahren in Bonn, nicht in Wien geboren. Taufe 17. Dezember 1770. Beethoven bewegt!

© Foto: Prof. Hannes Brachat

Das besondere Konzert in der Mercedes-Werkstatt

6.000 Euro Umweltbonus - er steht!

Seit 19. Februar 2020 ist er im Bundesanzeiger veröffentlicht: der höhere Umweltbonus für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Er beträgt 6.000 Euro für ein batterieelektrisches Fahrzeug und 4.500 Euro für ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, so der Nettolistenpreis weniger als 40.000 Euro ausmacht. Die höheren Fördersätze können unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Wichtig: Der neue Umweltbonus kann erstmals auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge beantragt werden. Der Gebrauchtwagen darf nicht älter als zwölf Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Dann gibt es 5.000 Euro und für Plug-in-Hybride 3.750 Euro. Der Umweltbonus ist bis Ende 2025 befristet.

Die Anträge sind an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zu richten. Manche Autohäuser machen das für den Käufer, andere überlassen die Antragstellung dem Käufer selbst. Weshalb? AUTOHAUS hat die Fristen für die Auszahlung der Förderung zur "Frage der Woche" gemacht (siehe Abbildung). In 23 Prozent der Fälle dauert die Auszahlung länger als sechs Monate. Für 45 Prozent findet die Auszahlung binnen drei Monaten statt. Das BAFA hat nun ein deutlich komfortableres Antragsverfahren angekündigt. Es soll schneller gehen!

© Foto: Prof. Hannes Brachat

AUTOHAUS-Befragung

Spruch der Woche:

Da stand ich diese Woche im Hauptbahnhof Frankfurt, sah und las dieses Plakat. Zum besonderen Nachdenken in der nun auf Besinnung, auf Bewusstsein setzenden Zeit, Fastenzeit genannt.

© Foto: Prof. Hannes Brachat

Mit besten Grüßen

Ihr

Prof. Hannes Brachat
Herausgeber AUTOHAUS
www.brachat.de


Der nächste HB ohne Filter erscheint am 06. März 2020!


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KOMMENTARE


Frank

28.02.2020 - 18:52 Uhr

Bei einem der größten Autohändler Deutschlands, Hamburgs Leuchtturm, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet und der führende Branchenkenner gibt keinen Kommentar ab. Das erstaunt und verwundert.


Stefan

02.03.2020 - 09:45 Uhr

Kfz-Zulassungen sind wahrlich ein Monster ... Föderalismus vom feinsten - jede Zulassungsstelle hat ihre eigenen Bestimmungen. Es muss nicht unbedingt digital sein, im ersten Schritt würde mir eine Vereinheitlichung völlig reichen.


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