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Steuern: Elektromobilität im Jahr 2020

03.02.2020 06:00 Uhr
Steuern: Elektromobilität im Jahr 2020

Im neuen Jahr gibt es ein paar steuerliche Änderungen. Ein Hauptthema ist die Förderung von dienstlichen Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen.

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Nachdem der Steuergesetzgeber im Dezember 2019 noch sehr aktiv war, möchten wir nachgehend auf ein paar steuerliche Änderungen für das Jahr 2020 eingehen. Ein Hauptthema ist die steuerliche Förderung von dienstlichen Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen. Grundsätzlich ist die Möglichkeit, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Wert des Vorteils kann durch zwei verschiedene Methoden ermittelt werden: entweder durch die 1 %-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch.

1 %-Regelung

Durch die 1 %-Regelung wird der Wert pauschal pro Monat ermittelt. Es sind folgende Werte des inländischen Bruttolistenneupreises (einschließlich werkseitig eingebauter Sonderausstattungen) anzusetzen:

- privater Nutzungswert mit 1 %;

- Nutzungsmöglichkeit für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % für jeden einfachen Entfernungskilometer zwischen diesen;

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