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Handwerker-Ladezonen in der Innenstadt: Bundesregierung verneint Privilegien für Anlieferung

06.06.2023 11:47 Uhr | Lesezeit: 2 min
Parken Innenstadt
In der Stadt sind Parkplätze knapp.
© Foto: SP-X

Parkplätze in Innenstädten sind ein knappes Gut und heiß umkämpft. Handwerker dürfen dabei laut Bundesregierung nicht bevorzugt werden.

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Die weiterhin wachsende Zahl und Größe von Autos führt in Städten zu Parkplatzmangel für Handwerker und Lieferanten. Kreative Lösungen einiger Kommunen wie spezielle Haltezonen sind nicht verbindlich, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage des Parlaments feststellt.

Die Opposition hatte nach einer beispielhaften Einschätzung der 2022 eingeführten Münchner Parkregelung gefragt. Die bayerische Landeshauptstadt hat mit der Einrichtung orange markierter Zonen auf die anhaltenden Beschwerden von Transporter-Fahrern und Handwerkskammer reagiert, in der Innenstadt gäbe es keine geeigneten Parkplätze für Kundentermine. Insgesamt 28 derartige Halteplätze an zwölf Standorten sind vorgesehen.

Ernst nehmen müssen Verkehrsteilnehmer die mit orangener Farbe und einem stilisierten Männchen mit Sackkarre markierten Sperrflächen nicht. "Die Straßenverkehrsordnung ist privilegienfeindliches Ordnungsrecht. Deshalb dürfen einzelne Wirtschaftsbranchen grundsätzlich nicht bevorzugt werden", heißt es in der Antwort. Das Sackkarren-Symbol sei ein Phantasiezeichen, welches von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet werden müsse.

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