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Kfz-Gewerbe: Tarifabschlüsse auch in Hessen und Schleswig-Holstein

27.04.2023 15:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kfz-Gewerbe: Tarifabschlüsse auch in Hessen und Schleswig-Holstein
© Foto: ProMotor/T.Volz

Höhere Vergütung, Inflationsausgleichsprämie und weitere Benefits – das sehen die neuen Tarifverträge in zwei Bundesländern vor.

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In Hessen und Schleswig-Holstein dürfen sich die Kfz-Beschäftigten über mehr Geld freuen. Analog zum Pilotabschluss in Baden-Württemberg sehen die neuen Entgelttarifverträge jeweils eine zweistufige Lohnerhöhung vor: In einem ersten Schritt steigen die Vergütungen zum 1. November 2023 um 5,0 Prozent, zum 1. Oktober 2024 um 3,6 Prozent.

Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten in beiden Bundesländern eine Inflationsausgleichsprämie von 2.500 Euro – zahlbar in zwei Stufen von 1.500 Euro zum 1. Juli 2023 sowie 1.000 Euro zum 1. April 2024. Bereits gezahlte Prämien werden angerechnet.

In Hessen bekommen Auszubildende außerdem ab 1. November 2023 in allen Ausbildungsstufen 70 Euro und ab 1. Oktober 2024 nochmals 50 Euro mehr. In Schleswig-Holstein beträgt die Erhöhung ab 1. August 2023 85 Euro und ab 1. August 2024 weitere 65 Euro.

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Zu den weiteren Vereinbarungen gehören unter anderem die befristete Übernahme der Ausgebildeten und die Möglichkeiten der betrieblichen Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung. Die neuen Verträge treten jeweils rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft und haben eine Laufzeit von 24 Monaten.

Das sagen die Verantwortlichen

"Der Tarifkommission ist es gelungen nach der ursprünglichen Forderung der IG Metall von 8,5 Prozent für zwölf Monate und hessenweiten Warnstreiks einen Tarifvertrag abzuschließen, der unter Berücksichtigung der inflationsbedingt schwierigen wirtschaftlichen Gegebenheiten, die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen berücksichtigt und den Kfz-Unternehmen Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre bietet. Die vereinbarte Tariferhöhung mit Inflationsausgleichsprämie stellt das absolute Maximum dessen dar, womit Autohäuser und Kfz-Meisterbetriebe belastet werden können", erklärte Andreas Göritz als Verhandlungsführer der Arbeitergeber in Hessen.

"Die Transformation der Automobilwirtschaft setzt die Betriebe unserer Branche unter großen Anpassungsdruck, daher stellt die vereinbarte Tariferhöhung mit Inflationsausgleichsprämie das absolute Maximum dar, mit dem die Betriebe der Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. belastet werden können. Dieser Abschluss zeigt auch die hohe Wertschätzung, die wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden entgegenbringen. Die Betriebe (…) bleiben mit dem jetzt erzielten Tarifabschluss weiterhin ein hochattraktiver Arbeitgeber. Gleichzeitig gibt die Laufzeit von 24 Monaten den Betrieben Planungssicherheit", fasste Birgit Hamann, Geschäftsführerin der Tarifgemeinschaft, zusammen.


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