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Beschäftigung: Neues rund um den Mini- und Midijob

21.07.2023 08:00 Uhr
Ausgabe 14-15/2023 Seite 058

Eine Vielzahl der ehemals Arbeitssuchenden sind nun in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen angestellt. 2024 und 2025 soll der Mindestlohn jeweils leicht steigen.

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KURZFASSUNG
1. Seit dem 01.10.2022 gilt ein Mindestlohn von zwölf Euro und eine Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich.
2. Zum 01.01.2024 soll der Mindestlohn auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro steigen.
3. Die Obergrenze von Midijobs wurde zum 01.01.2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben.

Nach dem Quartalsbericht März 2023 der Minijobzentrale gibt es in Deutschland rund 6,73 Millionen Minijobber, davon arbeiten rund 6,47 Millionen im gewerblichen Bereich und rund 0,26 Millionen in Privathaushalten.

Aktuelle Bestimmungen seit dem 01.10.2022

Zum 1. Oktober 2022 wurden die Minijob-Grenze und der Mindestlohn angehoben. Der Mindestlohn beträgt seitdem zwölf Euro und die Minijob-Grenze wurde von 450 Euro pro Monat auf 520 Euro monatlich erhöht. Nach dem Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergibt sich somit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit…

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